Seeon-Seebruck – Das schriftliche Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München zum Kiesabbau Grünweg bei Kloster Seeon ist am Dienstag (28. Juli) beim Umweltschutzverband Alztal und Umgebung (UVA) eingegangen – auf 20 Seiten. Wie der UVA mitteilt, hatte das Gericht das Urteil bereits am Dienstag (19. Mai) erlassen und die Kiesabbau-Genehmigung darin vollständig aufgehoben. Der UVA hatte am Mittwoch (20. Mai) erstmals darüber berichtet, dass das Gericht seiner Klage vollumfänglich stattgegeben hat.
Der Vorsitzende des UVA, Reinhold Schopf, sieht das Urteil als Bestätigung der Rechtsauffassung des Verbands: Kiesabbau im Außenbereich sei keineswegs überall zulässig. Vielmehr müssten Gemeinde und Landratsamt sorgfältig prüfen, ob dem Vorhaben öffentliche Belange – etwa des Umweltschutzes – entgegenstehen. Im Fall Grünweg hat das Gericht genau das festgestellt. Der Rechtsstreit reicht mehr als sechs Jahre zurück. In den Jahren 2018 und 2020 hatte eine Eggstätter Bau- und Kiesfirma beantragt, auf der rund 0,5 Hektar großen Fläche nördlich des Wegs von Grünweg zum Bansee sowie auf der rund 1,5 Hektar großen Fläche südlich davon insgesamt mehr als 200.000 Kubikmeter Kies abzubauen. Die Gemeinde Seeon-Seebruck behandelte den Antrag in nichtöffentlicher Sitzung und versäumte es, das Ergebnis dem Landratsamt mitzuteilen. Das Vorhaben wurde der Öffentlichkeit erst bekannt, als das Landratsamt Traunstein im Juni 2020 den Kiesabbau genehmigte – was zu Protesten in der Bevölkerung führte. Das geplante Abbaugebiet liegt unmittelbar neben dem Naturschutzgebiet der Toteiskessel-Landschaft der Seeoner Seen, einem Flora-Fauna-Habitat und europäischen Vogelschutzgebiet, neben Biotopen und bis weit unter das Seespiegel-Niveau.
Infolge der Bürgerproteste nahm das Landratsamt die Kiesabbau-Genehmigung für die Südfläche zurück, woraufhin die Kiesfirma dagegen klagte. Die Genehmigung für die Nordfläche blieb hingegen bestehen – gegen diese klagte der UVA. Da die Klage keine aufschiebende Wirkung hatte, begann die Kiesfirma sofort mit dem Abbau. Auf dem Grundstück bestehen seither Abraum-Wälle und eine metertiefe Grube.
Mit dem jetzt vorliegenden Urteil stellt das Gericht fest, dass der Kiesabbau insgesamt gegen das Bayerische Naturschutzgesetz verstößt, das Toteiskessel-Gebiete generell schützt. Diesen Umstand hatte zwar bereits die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt festgestellt, er war in der Abbaugenehmigung jedoch unberücksichtigt geblieben. Darüber hinaus bemängelt das Gericht laut UVA, dass die bis unter den Seespiegel reichende Abbautiefe unklar festgelegt sei, was zu einer Grundwassergefährdung führen könne. Auch der Betrieb der Kiesgrube sei zu wenig klar bestimmt. Der Schutz von Tierarten wie der Mopsfledermaus sowie der hydrologischen Verhältnisse mit der Abdichtung des Bansees sei ebenfalls unzureichend dargelegt. Die Verfahrenskosten hat das Gericht zu gleichen Teilen dem Freistaat Bayern und der Kiesfirma auferlegt. Die eigenen Anwaltskosten muss der UVA jedoch selbst tragen. Laut Verband war dies nur durch zahlreiche und zum Teil sehr großzügige Spenden möglich, mit denen ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Spezialist für Umweltrecht beauftragt werden konnte.
Der UVA geht davon aus, dass das Urteil nicht angefochten wird. Bereits die im Verfahren unternommenen Heilungsversuche der Kiesfirma seien erfolglos geblieben. Offen bleibt laut UVA die Frage, wie mit den durch den begonnenen Kiesabbau verursachten Schäden umzugehen ist. Vermutlich werde das Landratsamt verfügen müssen, wie eine Rekultivierung beziehungsweise Renaturierung zu erfolgen hat.