Mühldorf – Ein Kuriosum ereignete sich am Dienstag (28. Juli) auf der A94 Höhe Mühldorf am Inn. Eine 47-jährige Frau aus Österreich erlitt mit ihrem Ford eine Panne und musste auf dem rechten Seitenstreifen halten.
Da sie aber zusammen mit ihrem Beifahrer dringend zum Flughafen nach München musste, setzten sie die Fahrt per Anhalter fort. Der kaputte Wagen blieb derweil auf dem Pannenstreifen zurück.
Zwar hatte die Dame nach Angabe eines Sprechers der Autobahnpolizei Mühldorf die Warnblinkanlage eingeschaltet und den Wagen abgesperrt, die Polizei allerdings erst deutlich später über die Panne informiert. Diese fuhr nach Bekanntwerden der Sachlage zur Einsatzstelle, veranlasste die Sicherung der Gefahrenstelle und beauftragte einen Abschleppdienst.
Der Ford wurde geborgen und anschließend auf dem Firmengelände des Abschleppunternehmens verwahrt. „Erst einmal hatte die Dame einen berechtigten Grund, ihren Wagen auf dem Pannenstreifen abzustellen“, erklärt der Sprecher auf Anfrage von innsalzach24.de. „Allerdings gelten für das Abstellen eines Autos Regeln, an die sich nicht ganz korrekt gehalten wurde.“
Deswegen drohe nun ein Bußgeld: „Eine Straftat hingegen liegt nicht vor“, so der Autobahnpolizist weiter. „Die Kosten für den Abschleppdienst muss die Dame ebenfalls selbst tragen.“ Es sei immer wichtig, bei einer Panne die Polizei und ein Abschleppunternehmen zu verständigen: „Viele Menschen sind auch Mitglied in einem Verkehrsclub, was in dem Fall sehr hilfreich sein kann.“
Etwa beim ADAC: „Der Seitenstreifen einer Autobahn darf nur in Notfällen genutzt werden, beispielsweise bei einer Panne. Er ist kein Parkplatz“, gibt Unternehmenssprecher Alexander Römer zu Protokoll. „Wer aufgrund einer Panne liegen bleibt, sollte die Warnblinkanlage einschalten, eine Warnweste anziehen, das Warndreieck aufstellen und sich hinter die Leitplanke begeben.“
Ganz wichtig sei es, im Anschluss Hilfe zu organisieren: „Ein liegengebliebenes Fahrzeug auf dem Seitenstreifen stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Es besteht die Gefahr von Auffahrunfällen oder Kollisionen, insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen oder hohem Verkehrsaufkommen“, weiß Römer. Könne das Fahrzeug nicht vor Ort wieder fahrbereit gemacht werden, sollte es schnellstmöglich von der Autobahn entfernt werden.
„Wer sein Fahrzeug nach einer Panne über längere Zeit unbeaufsichtigt auf dem Seitenstreifen stehen lässt, riskiert nicht nur gefährliche Situationen, sondern auch rechtliche Konsequenzen“, verrät der Unternehmenssprecher zum Abschluss.
Gabriel Zaunseder