Oberaudorf/Brannenburg – Das Verwaltungsgericht ist in einem nüchternen, vermutlich aus den 70er-Jahren stammenden Bau an der Bayerstraße in München untergebracht. Denkbar, dass in einem solchen Zweckbau die Lust nach Ortsterminen draußen während des Sommers gewaltig zunimmt.
Am Mittwoch, 29. Juli, nahmen Richter Dietmar Wolff und Kollegen jedenfalls den Weg ins Inntal auf sich, hinauf in die Berge, in Richtung Sudelfeld, wo schon eine umfangreiche Gruppe auf sie wartete: an der Spitze Landrat Otto Lederer, dazu Oberaudorfs Bürgermeister Mathias Bernhardt und sein Brannenburger Kollege Christian Zweckstätter, Vertreter der Polizei, der Regierung von Oberbayern und des Straßenbauamts. Und natürlich Kläger Daniel S., Mitglied des Bundesverbands der Motorradfahrer (BVDM), mit seiner Rechtsanwältin Christina Frühe.
Sudelfeld wurde zum
Raser-Hotspot
Zweck des Ortstermins: Zu ergründen, wo die Streitpunkte zwischen Motorradfahrern und den anderen liegen. Und den Hintergrund des Bikeverbots auszuleuchten, das die Landkreise Rosenheim und Miesbach 2025 für die Sudelfeldstraße erlassen haben. Als Reaktion auf die chaotischen Szenen, die sich dort mitunter abgespielt haben. Das Sudelfeld war in den vergangenen Jahren zum Raser-Hotspot mutiert, Augenzeugen berichteten von regelrechten Rennen der Motorradfahrer. Immer wieder gab es schwere Unfälle, mitunter mit Toten. Allein zwischen 2018 und 2024 ereigneten sich auf der Strecke 97 Unfälle mit Motorrad-Beteiligung. Zwei Menschen starben, 40 wurden schwer verletzt, 58 leicht (Quelle: Landratsamt Rosenheim).
Die Frage, die Wolff und Kollegen zu klären hatten: Ist ein Motorrad-Verbot rechtmäßig, zumal wenn es zu Testzwecken für zwei Jahre erlassen wurde? Dabei ging es auch um diese Fragen: Wie viel Lärm und Stress sind zumutbar? Und – ist es fair und angemessen, wenn eine große Zahl vernünftiger Fahrer unter den Tollheiten schwarzer Schafe leidet? Man fuhr im Konvoi rauf aufs Sudelfeld, man fuhr runter, Dietmar Wolff blickte auf das Asphaltband der umkämpften Verbindung und bemerkte: „Eine eher unauffällige Straße.“ Er notierte Unfallschwerpunkte zwischen Tatzelwurm und Rosengasse und begab sich dann mit Kollegen und Anhang zur Verhandlung in den Sitzungssaal des Oberaudorfer Rathauses.
Die streitenden Parteien brachten ihre Argumente vor, dazu die Bürgermeister. Und auch Anwohner äußerten sich. Nun hat das Gericht entschieden – und diesen seinen Spruch am Donnerstag (30. Juli) gegen Mittag veröffentlicht. Die Klage sei abgewiesen, sagte eine Sprecherin des Gerichts auf OVB-Anfrage. Das Gericht ist damit der Auffassung des Landratsamtes Rosenheim gefolgt, wonach die Gefahrenabwehr Vorrang vor den Interessen der Motorradfahrer habe. „Mildere Mittel“ wie Spurentrenner auf der Mittellinie – wie sie etwa Rechtsanwältin Frühe vorgeschlagen hatte – seien nicht in gleicher Weise geeignet, Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern zu schützen. Ein milderes Mittel wären für die meisten Motorradfahrer auch umfassende Kontrollen der Polizei. Die jedoch sprächen sich schnell herum, würden von den Rasern gezielt ausgespäht und seien auch mit Blick auf die Belastung fürs spärliche Personal nicht zielführend, sagte Christian Heckl vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd.
Ist mit dem Spruch des Gerichts Klarheit geschaffen? Das vom Landkreis Rosenheim erlassene Probeverbot läuft Ende Oktober 2026 aus. In den Augen von Polizei, Landrat und Bürgermeistern hat es sich bewährt, auch Anwohner, die der Verhandlung beiwohnten, stimmten zu: Die Regelung bringt etwas. Einer der Bürger machte seinem Zorn während der Verhandlung im Rathaus Luft: Wenn da ein Motorradfahrer vom Irschenberg in Richtung Samerberg jage, mit 240 Sachen, dann dröhne das in weitem Umkreis. „Warum hat der das Recht, 30.000 Menschen auf den Wecker zu gehen?“ Er wird zufrieden sein: Die Zeichen stehen auf eine Verlängerung der Sperre.
Landrat Lederer begrüßt hingegen die Entscheidung und sieht die Rechtsauffassung des Landratsamtes bestätigt. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, werde diese mit „mit Blick auf eine dauerhafte Verkehrsregelung“ sorgfältig ausgewertet. „Selbstverständlich werden in diese Auswertung auch die Erkenntnisse des Erprobungszeitraums einfließen.“
Auch die Rosenheimer Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig (CSU) äußerte sich zufrieden mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. „Sie bestätigt die vereinten Bemühungen der Polizei, der Landratsämter, der Anwohner und von mir, das Sudelfeld für alle Verkehrsteilnehmer sicherer zu machen und die Lärmbelastung der Anwohner zu reduzieren.“
Klar sei, dass sich die Sicherheit während der warmen Jahreszeit sogar deutlich verbessert habe. „Im Zeitraum der Sperren gab es auf den gesperrten Strecken bisher keinen registrierten Unfall mit Beteiligung von Motorrädern.“
Der Bundesverband der Motorradfahrer zeigte sich von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht und kündigte an, weitere rechtliche Schritte prüfen zu lassen. Denn die Regelung treffe zu viele von den Falschen, meint Michael Lenzen vom BVDM. „Die große Mehrheit der Motorradfahrer muss durch ein pauschales Fahrverbot für eine ganze Gruppe von Verkehrsteilnehmern das Fehlverhalten einer kleinen Minderheit ausbaden“, sagt er.