„Ich konnte einfach nicht mehr“

von Redaktion

Bewährungsstrafe für Aiblinger Landwirt nach Rinderdrama

Bad Aibling – Mehr als ein Jahr nach dem Schreckensfund auf einem Bad Aiblinger Hof, wo im April 2025 neun tote Rinder entdeckt worden waren – ein weiteres musste noch vor Ort eingeschläfert werden –, begann vor dem Rosenheimer Amtsgericht der Prozess gegen den 32-jährigen Tatverdächtigen, den verantwortlichen Tierhalter. Ein Fall, der weit über die Region hinaus für große Betroffenheit gesorgt hatte. Damals waren die Behörden durch einen Hinweis aus der Bevölkerung auf den Aiblinger Hof aufmerksam geworden. Mitarbeiter des Veterinäramtes entdeckten daraufhin bei einer Tierschutzkontrolle die toten Tiere – und nicht nur das.

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhob die Staatsanwaltschaft Traunstein Anklage gegen den Aiblinger Landwirt.

Quälerische
Tiermisshandlung

Der Verdacht: quälerische Tiermisshandlung und Tiertötung durch Unterlassen. Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeschuldigte seine Verpflichtung, den gesamten Tierbestand zu betreuen, zu pflegen und zu versorgen, „seit einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im Winter 2024/2025“ vernachlässigt. Konkret sprach der zuständige Staatsanwalt vor Gericht von einer stark verschmutzten Haltungsumgebung, einer „zunehmenden Anzahl an verwesenden Artgenossen“ mit entsprechender Geruchsbelastung sowie von fehlenden Liegemöglichkeiten und unzureichender Wasser- und Futterversorgung. Auch sei es zu einem Parasitenbefall gekommen. Insgesamt erlitten 29 Rinder erhebliche Schmerzen und Leiden – letztlich ließen elf ihr Leben, nachdem im Nachgang noch ein Rind euthanasiert werden musste.

Worte des Staatsanwaltes, die der Angeklagte im Gerichtssaal fast regungslos über sich ergehen ließ. Schnell wurde jedoch auch klar, dass der 32-Jährige die geschilderten Vorwürfe einräumte und gar nicht erst versuchte, entlastende Erklärungen zu finden. „Ich habe nur noch funktioniert, ich konnte nicht mehr“, betonte er gegenüber dem vorsitzenden Richter und sprach von einer regelrechten „Trance“, in der er sich befunden habe. Von Kindesbeinen auf habe er auf dem Hof mitgeholfen, seit vielen Jahren zusammen mit seinem Vater den Betrieb ausschließlich zu zweit gestemmt. Als dieser aus gesundheitlichen Gründen auch noch ausfiel und sogar gepflegt werden musste, sei er mit der „Doppelbelastung“ völlig überfordert gewesen. „Ich musste dann meinen Vater pflegen und gleichzeitig alles auf dem Hof alleine machen“, erzählt er. So sei er häufig bis 4 Uhr nachts im Stall gestanden. Irgendwann habe er es dennoch, aufgrund einer Straßensperrung, nicht mehr geschafft, die Gülle aus dem Stall wegzufahren, womit schließlich die starke Verschmutzung im Stall begann. „Ich habe zwar noch versucht, mit der Schaufel alles auf unseren Misthaufen zu bringen, aber ich bin nicht mehr hinterhergekommen“, so der Angeklagte. So sei den Tieren nach und nach auch der Platz, sich abzulegen, geschwunden. „Wir schaffen das schon“, habe sein Vater stets gesagt, als der junge Landwirt bereits zu einem früheren Zeitpunkt Unterstützung für den Hof anfordern wollte. Als es dann im Frühjahr 2025 zu den ersten Todesfällen gekommen war, „habe ich mich nicht mehr getraut, nach Hilfe zu fragen“, berichtet der Mann, bei dem sich im Laufe der ausweglosen Situation auch eine Depression entwickelt habe. Besonders brisant: Durch einen Wasserrohrbruch war sogar die Wasserversorgung der Tiere nicht mehr ausreichend sichergestellt. Der Angeklagte schätzt den Zeitraum, in dem es für die vielen Tiere zu erheblichem Leid kam, auf einige Wochen.

Etwas anders sah es vor Gericht die sachverständige Tierärztin des Veterinäramtes Rosenheim. Sie sei im Rahmen der Kontrolle am 9. April 2025 bereits vorab auf „Auffälligkeiten“ gestoßen. Recherchen hätten ergeben, dass bereits Ende Februar 2025 fünf tote Rinder vom Hof abtransportiert worden seien, was für die Sachverständige auf längerfristige Probleme hindeutete. „Es ist nicht sehr plausibel, dass gleich fünf Tiere auf einen Schlag sterben.“ Als man nun im April zusammen mit der Polizei auf dem Hof ankam, hätte der Landwirt betroffen gewirkt und gesagt: „Es ist etwas passiert, es sind Tiere gestorben.“ Zugleich sei ihm aber auch eine Erleichterung anzumerken gewesen, so die Sachverständige. Der Eindruck, der bei der Kontrolle auf dem Aiblinger Hof entstand, wurde nun vor Gericht durch gezeigte Lichtbildaufnahmen verdeutlicht. Darauf waren tote Tiere, stark verschmutzte Ställe und Bodenflächen, die knöchelhoch mit Kot bedeckt waren, zu sehen. Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten, das dem 32-Jährigen eine schwere depressive Episode bescheinigt, geht davon aus, dass der Angeklagte zwar durchaus das Unrecht erkannt habe. Jedoch sei seine Steuerungsfähigkeit im Gegensatz zu einem gesunden Menschen erheblich beeinträchtigt gewesen. Und dass dies auf eine massive Überforderung zurückzuführen war, betonte auch der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. Demnach müsse man dem Angeklagten zudem sein Geständnis oder seine begonnene Psychotherapie zugutehalten. Zu seinen Lasten führte er den „erheblichen Fall von Tierleid von mehreren Wochen“ auf und dass der Angeklagte in der Vergangenheit bereits aufgrund einer Drogenproblematik eine Haftstrafe absitzen musste. Hinsichtlich einer „eingeschränkten Schuldunfähigkeit“ beantragte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Neben einer zusätzlichen Geldstrafe von 3.000 Euro als „kleinen finanziellen Denkzettel“ plädierte er zudem für ein lebenslanges Tierhalteverbot, bei dem sein Hund, „der ihn unterstützt“ und dem es gut gehe, ausgenommen sei.

Der Strafverteidiger des Angeklagten verwies auf die Lebensgeschichte seines Mandanten, die ausweglose Situation und den enormen Druck, unter dem er gestanden habe. „Ich will aber nichts schönreden und natürlich muss man die Frage stellen, wieso er keine Hilfe geholt hat.“ Letztlich hätte die depressive Episode ein verantwortungsvolleres Handeln verhindert.

Die Ereignisse
überschlagen sich

Und in den Wochen vor der Kontrolle hätten sich die Ereignisse überschlagen, sagte der Verteidiger, der eine „schuldangemessene Strafe“ beantragte. Das Tierhalteverbot möge dabei auf Nutztiere beschränkt werden, so sein Plädoyer. „Es tut mir unfassbar leid“, sagte der Angeklagte schließlich in seinem letzten Wort. Der Vorsitzende Richter folgte der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 32-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Zu den Bewährungsauflagen gehören eine Geldstrafe sowie die Fortsetzung seiner Therapie. Vom Tierhalteverbot wird sein Hund ausgenommen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel.

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