Traunstein/Burgkirchen – Unter großer Anteilnahme der Öffentlichkeit hat vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Traunstein der Mordprozess gegen einen 48-jährigen Mann begonnen. Dem italienischen Staatsangehörigen wird vorgeworfen, am 3. Dezember vergangenen Jahres seine 50-jährige Ex-Partnerin in Burgkirchen an der Alz auf offener Straße mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Nach dem Verlesen der Anklageschrift durch Staatsanwältin Lisa Grindinger herrschte im Gerichtssaal eine spürbar gedrückte Stimmung.
Mehrmonatige
Wochenendbeziehung
Der Angeklagte, der von Rechtsanwalt Karl-Heinz Merkl vertreten wird, verfolgte das Geschehen weitgehend mit gesenktem Kopf und vorgebeugter Haltung. Er ließ über seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen, beantwortete die Fragen des Vorsitzenden Richters Volker Ziegler jedoch selbst.
Laut der verlesenen Einlassung habe der Angeklagte das spätere Opfer bei der Arbeit kennengelernt. Nach einer mehrmonatigen Wochenendbeziehung habe sich die Frau von ihm getrennt. Der 48-Jährige räumte ein, eifersüchtig gewesen zu sein – unter anderem wegen des Kontakts der Frau zu ihrem ersten Ehemann sowie aufgrund früherer Beziehungserfahrungen.
Für den 26. November schilderte der Angeklagte einen Vorfall in der Wohnung des Opfers: Er habe sich gewaltsam Zutritt verschafft und im Verlauf einer Auseinandersetzung das Mobiltelefon der 15-jährigen Tochter der Frau an sich genommen, um einen Notruf zu verhindern. Anschließend habe er sich mit einem Küchenmesser selbst Verletzungen zugefügt. Danach habe er aus Wut die Autoreifen der Frau zerstochen. Nach einem Aufenthalt in einem Krankenhaus und einer psychiatrischen Einrichtung habe er am Tattag, dem 3. Dezember, erneut das Gespräch mit der 50-Jährigen gesucht.
Der Angeklagte gab an, vor der Tat erhebliche Mengen Alkohol, Kokain, Cannabis und Medikamente konsumiert zu haben. Er habe die Frau nicht töten wollen, in seinem Hirn müsse „etwas explodiert sein“. Im Gefängnis sei ihm das Ausmaß seiner Tat klar geworden und er bedauere das Geschehen.
Im weiteren Verlauf des ersten Verhandlungstages vernahm das Gericht mehrere Augenzeugen. Eine ältere Anwohnerin schilderte, wie sie verzweifelt versucht habe, den Angeklagten an seiner Kapuze von der Frau wegzuziehen. Sie habe gehört, wie das Opfer den Mann aufgefordert habe, sie in Ruhe zu lassen, woraufhin dieser geantwortet habe: „Aber ich bin doch dein Mann.“ Anschließend schilderte die Augenzeugin, wie der Angeklagte das Opfer heruntergedrückt und gezielt auf Gesicht, Hals und Brust eingestochen habe. Die Zeugin fügte traurig hinzu, wie sehr sie bedauere, nicht genug Kraft gehabt zu haben, der Frau das Leben zu retten. Richter Ziegler nickte und dankte der Zeugin ausdrücklich für ihren Mut.
Auch zwei 14-jährige Jugendliche sagten vor Gericht aus. Einer der Jungen berichtete, wie auch er noch versucht habe, die Beteiligten im Streit zu trennen. Er sagte aus, dass überall Blut gewesen sei und als er dann sah, dass der Angeklagte wohl ein Messer in der Hand halte, sei er auf Abstand gegangen und habe Passanten gebeten, den Notruf zu wählen. Beide Schüler schilderten, dass sie seitdem nicht mehr ruhig schlafen könnten.
Die 15-jährige Tochter des Opfers, die durch die Nebenklage vertreten wird, war nicht persönlich im Gerichtssaal anwesend. Wie der Vorsitzende Richter bekannt gab, befindet sich die Jugendliche in stationärer psychologischer Behandlung und wird ihre Aussage zu einem späteren Zeitpunkt per Videoschalte einbringen, um eine direkte Konfrontation mit dem Angeklagten zu vermeiden.
Für Irritation im Gerichtssaal sorgte das Verlesen der italienischen Vorstrafen des Angeklagten durch den Vorsitzenden Richter. Den Akten zufolge existieren in Italien rechtskräftige Verurteilungen wegen Nötigung, verbotenen Waffenbringens, Bedrohung sowie fortlaufender Belästigung aus den Jahren 2008 bis 2011. Unter anderem ginge es dabei um nächtlichen Telefonterror. Der Angeklagte bestritt diese Vorstrafen und gab an, von entsprechenden Urteilen oder Personen nichts zu wissen.
Ein ermittelnder Polizeibeamter berichtete schließlich über die Festnahme des 48-Jährigen in der Wohnung von dessen Bruder. Eine Blutspur habe von der Wohnung bis zur Salzach geführt, wo die mutmaßliche Tatwaffe später von der Polizei geborgen werden konnte. Sichtlich emotional zeigte sich eine Rettungssanitäterin, die nach dem Vorfall am 26. November im Einsatz war. Sie schilderte vor Gericht unter Tränen, dass sie damals in der Wohnung mit der Tochter gesprochen habe.
Ihnen sei berichtet worden, der Mann wolle sich selbst verletzen. Ein Ausmaß an Gewalt gegen die Frau sei für die Einsatzkräfte in diesem Moment jedoch nicht erkennbar gewesen, da das Opfer auch äußerlich keine Angst gezeigt habe. Der Prozess wird am 17. August fortgesetzt.