Mit Kot beschmutzte Rinder?

von Redaktion

Veterinäramt zu PETA-Vorwürfen

Wasserburg – Die Vorwürfe, die PETA erhob, wiegen schwer. Wegen mutmaßlicher Tierquälerei hat die Tierrechtsorganisation Strafanzeige gegen den Betreiber eines Hofs im Wasserburger Land erstattet. Zugleich forderte sie den Ausstieg des Landwirts aus der Tierwirtschaft. In einer Pressemitteilung am Mittwoch (29. Juli) beschrieb PETA die angeblichen Zustände im Stall, die ein Hinweisgeber dokumentiert haben will: Rinder sollen im sogenannten Kurzstand angebunden und mit Kot beschmutzt gewesen sein. Laut eigenen Angaben habe sich die Tierrechtsorganisation mehrfach an das zuständige Veterinäramt beim Landratsamt Rosenheim gewandt. Auf OVB-Nachfrage hat sich das Veterinäramt nun selbst zu dem Fall geäußert.

Auf dem besagten Hof im Wasserburger Land habe das Veterinäramt „Mängel in der Tierhaltung“ festgestellt, bestätigt Michael Fischer, Pressesprecher des Landratsamts Rosenheim. Er spricht ebenfalls von „verschmutzten Tieren“. Zudem hätten die Kontrolleure festgestellt, dass Tränken defekt gewesen seien. Des Weiteren hätten sie ein angebundenes Kalb entdeckt.

Nicht anbinden oder fixieren

Die deutsche Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung schreibt jedoch vor, dass Kälber grundsätzlich nicht angebunden oder fixiert werden dürfen. Eine Ausnahme gelte, wenn das junge Tier längstens für eine Stunde im Rahmen der Fütterung angebunden werde, erläutert das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in seinem Infoblatt für Rinderhaltung. In jedem Falle müssten die Vorrichtungen aber so beschaffen sein, „dass sie den Kälbern keine Schmerzen oder vermeidbare Schäden bereiten und ausreichende Bewegungsfreiheit gewährleisten“, so das LGL weiter.

PETA erklärt in seiner Pressemitteilung, dass sich die Zustände in besagtem Stall „über Monate stetig verschlechtert“ hätten. Sind die Rinder im sogenannten Kurzstand fixiert, „wären die Tiere gezwungen, in ihren eigenen Fäkalien zu leben.“ Nachdem die Organisation wiederholt Meldungen zu den Zuständen im Stall bekommen habe, habe sie sich an die zuständige Kontrollbehörde gewandt.

Das Veterinäramt Rosenheim sah sich offenbar auch veranlasst, einzuschreiten, nachdem es sich selbst ein Bild auf dem Hof gemacht hatte. Landratsamt-Sprecher Fischer bestätigt auf OVB-Nachfrage, dass die Behörde ein Bußgeldverfahren gegen den Hofbetreiber eingeleitet habe. „Das Bußgeld beträgt etwa 500 Euro“, erläutert Fischer. Zudem ist seit dem 13. Juli bei der Staatsanwaltschaft Traunstein die Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeige von PETA wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) anhängig. PETA forderte außerdem die Bundesregierung dazu auf, ein ausdrückliches Verbot der Anbindehaltung von Rindern für ganz Deutschland zu erlassen und einen Ausstieg aus der tierhaltenden Landwirtschaft auf den Weg zu bringen. Katharina Brumbauer

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