Haft für Messerattacke auf Ehefrau

von Redaktion

Männliche „Ehre“ verletzt – Richterin wirft Angeklagtem „glatte Lüge“ vor und urteilt hart

Traunstein – Sieben Jahre waren sie verheiratet, sieben Jahre, „die von Gewalt geprägt waren“, wie Staatsanwältin Sabine Krotky es ausdrückte. Am 4. März gipfelte alles in einer schlimmen Messerattacke gegen die Frau: Nachdem sie mit ihren beiden kleinen Söhnen (4/5) beim Einkaufen gewesen war, lauerte ihr der 32-Jährige an der Traunsteiner Rupertistraße auf und rammte ihr ein Teppichmesser in die Schläfe. Eigentlich hatte der Türke auf den Hals gezielt, doch mit einer schützenden Handbewegung konnte die 24-Jährige den gezielten Stich noch leicht ablenken.

Angeklagter nach Angriff:
„Meine Ehre gerettet“

Der Angriff ereignete sich am helllichten Tag gegen 15.15 Uhr an der Kreuzung zum Lerchenweg. Für Richterin Barbara Dallmayer war der Fall klar: Der Angeklagte ist schuldig der gefährlichen Körperverletzung. Für drei Jahre und zehn Monate muss er ins Gefängnis. Keine zwei Jahre ist es her, dass der 32-Jährige mit Frau und Kindern aus der Osttürkei nach Deutschland kam. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, eine Abschiebung stand bereits im Raum. Mit einer tiefen Schnittwunde und einer deutlich sichtbaren Narbe im Gesicht überlebte die Frau die Tat.

„Ich bring dich um“, habe ihr der Mann noch direkt vor dem Angriff angekündigt, so die Geschädigte in ihrer Zeugenaussage. Die beiden lebten damals bereits getrennt, sie wollte sich scheiden lassen. Das muss wohl der Grund für den Messerstich gewesen sein. Die Frau, ebenfalls Türkin, vor Gericht: „Danach hat er seine Schwester über Video angerufen, ihr seine blutige Hand gezeigt und gesagt: ‚Schau, ich habe meine Ehre gerettet. Ich hab‘ die Hure umgebracht‘.“ Kurz darauf dasselbe Telefonat mit seiner Mutter. Die habe nur mit einem Lachen reagiert.

Frau wurde von der Familie
des Angeklagten bedroht

Was alles noch schlimmer macht: Die schwer verletzte Frau ließ der Angeklagte nach dem Angriff blutend in einer Wiese am Lerchenweg liegen. Die beiden Kinder mussten alles mitanschauen. Und mit den Buben machte sich der Mann dann aus dem Staub. Die Polizei leitete eine groß angelegte Fahndung mit verschiedensten Einheiten ein. „Kollegen in Zivil haben ihn gut sieben Stunden später mit den Kindern am Traunsteiner Bahnhof aufgreifen können“, berichtete ein Polizist vor Gericht.

„Ich habe immer Gewalt erfahren“, berichtete die 24-Jährige aus ihrer Ehe mit dem Angeklagten. Im Dezember 2025 habe er sie mit ihrem Kopftuch so lange gewürgt, bis sie bewusstlos geworden sei. Immer wieder habe es Schläge gegeben: „Wenn er vom Prügeln mit dem Gürtel müde wurde, hat er mit den Füßen weitergetreten. Er hat mich ein paar Mal schon fast umgebracht“, so die Frau. Zu allem Übel wurde ihr aus der Familie des Angeklagten auch noch gedroht: Wenn sie die Anzeige nicht zurückziehe, würde „die ganze Sippschaft aufstehen“. Ein Dolmetscher übersetzte die SMS ihres Handys.

Kein Geständnis, keine
Reue – eher das Gegenteil

Der Angeklagte zeigte sich völlig uneinsichtig. Die Vorwürfe würden alle nicht stimmen. Seine Frau wäre psychisch krank und hätte die Verletzung im Gesicht, weil sie bei dem Streit in Traunstein gegen einen Zaun gefallen wäre. „Eine glatte Lüge“, so die Richterin: „Es gibt kein Geständnis, keine Reue. Im Gegenteil, Sie haben Ihre Frau auch noch schlechtgemacht.“ Das Amtsgericht verhängte sechs Monate mehr Haft, als es die Staatsanwaltschaft im Plädoyer empfahl. Verteidiger Hans-Jörg Schwarzer war die Sache spürbar unangenehm: „Er bestreitet die Tat, also muss ich pflichtgemäß einen Freispruch fordern.“

DNA-Spuren belasten
den 32-Jährigen schwer

Auch ein DNA-Gutachten belastete den 32-Jährigen schwer. Denn an der Kreuzung Rupertistraße/Lerchenweg fand die Polizei später die abgebrochene Spitze des Teppichmessers – darauf eindeutig das Blut seiner Frau. Und eine Zeugin, eine 39-jährige Traunsteinerin, beobachtete die Tat. Auf dem Gehsteig sei ihr der Angeklagte schon aufgefallen, als er die Frau fest an den Haaren zog: „Zu meinen Kindern hab‘ ich nur gesagt: Nicht hinschauen!“ Später sah sie von ihrer Wohnung aus dann die Messerattacke und rief die Polizei.

Juristisch ist die Tat
keine versuchte Tötung

Rechtlich konnte die Attacke nicht als versuchter Mord oder versuchter Totschlag gewertet werden. „Er hatte nach dem Messerstich erkannt, dass seine Frau noch lebt, und ist juristisch dann von einem Tötungsversuch zurückgetreten“, erklärte Staatsanwältin Sabine Krotky. Deshalb nur eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung.

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