Traunstein/Bad Aibling – Lebenslange Haft wegen Mordes aus niederen Beweggründen forderte Staatsanwalt Wolfgang Fiedler gestern in dem Prozess des Schwurgerichts Traunstein gegen einen 45 Jahre alten Ägypter. Er soll seine 34-jährige Ehefrau am 11. November 2024 in der gemeinsamen Wohnung in Bad Aibling getötet haben. Die Nebenklagevertreterin wollte zusätzlich die „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt wissen. Die Verteidiger beantragten Freispruch und Haftentschädigung seit Mitte Juni 2025. Das Urteil wird am 13. August um 10.30 Uhr verkündet. Der Verhandlungstag am heutigen Dienstag entfällt.
Der Angeklagte hatte seine Frau noch am mutmaßlichen Tattag als vermisst gemeldet. Er gab an, sie habe ihn und die drei kleinen Söhne einfach verlassen. Die skelettierte Leiche wurde erst Mitte Juni in einem nahen Waldstück per Zufall entdeckt, eingehüllt in einen Gartensack und eine Leopardendecke.
In der Verhandlung hörte die Kammer mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler Dutzende Zeugen an, verlas Chats und sah Fotos an. Vor den Plädoyers musste das Gericht über jüngste Beweisanträge der Verteidiger befinden. Fünf lehnte das Gericht ab, den sechsten zogen die Anwälte gestern zurück.
Dabei ging es um einen Vorfall am 28. August 2024 im ersten Stock eines Mehrfamilienhauses im Osten Bad Aiblings. Eine Zeugin hatte von der Straße aus lautes Schreien gehört und beobachtet, wie ein Mann eine Frau mit den Händen würgte. Sie verständigte die Polizei. Das Paar verneinte damals jedwede Gewalt. Bei einem Ortstermin am Freitag mit den Prozessbeteiligten stellten zwei Polizeiangehörige die Szene in der Wohnung nach. Das Fazit laut Vorsitzendem Richter Volker Ziegler: Der Vorfall war von der Straße aus gut zu verfolgen.
Staatsanwalt Wolfgang Fiedler listete im Schlussantrag eine Fülle von Beweisen für die Schuld des Angeklagten auf. Das Paar habe am Tattag über die Kinder gestritten. Dabei habe der Ehemann mit einem Gegenstand massiv auf den Kopf der Frau eingeschlagen. Die nackte Tote habe er, eingehüllt in einen Plastikgartensack und eine Leopardendecke, im Unterholz versteckt.
Zu einem „Beweisverwertungsverbot“ der Verteidiger merkte der Ankläger an, im Frühjahr habe es keinen Hinweis auf ein Tötungsdelikt und „keinen Anfangsverdacht“ gegen den 45-Jährigen gegeben. Erst das Auffinden der Leiche Mitte Juni und der durch die Obduktion nachgewiesene gewaltsame Tod hätten einen Verdacht gegen den Ehemann begründet.
Zur Vorgeschichte betonte Fiedler, eine Vielzahl von Zeugen habe von körperlicher und seelischer Gewalt des Angeklagten berichtet, auch von der Drohung, sie „umzubringen“. Der Ehemann habe versucht, „seine Frau klein zu halten“. Er habe „Spionageartikel“ am Kinderwagen befestigt, um sie zu überwachen. Dem psychiatrischen Sachverständigen habe er erzählt, die Trennung sei im Raum gestanden. Nach dem 11. November 2024 habe niemand mehr Kontakt mit der 34-Jährigen gehabt.
Gemäß Rechtsmediziner sei „zweifelsfrei“ von einem Gewaltverbrechen auszugehen, so der Staatsanwalt. Ein oder mehrere Stürze seien nicht plausibel. Ein weiterer Beweis sei die Leopardendecke am Leichenfundort, die auf Fotos mit einer Decke in der Wohnung übereinstimme. An dem Gartensack gebe es eine DNA-Spur des 45-Jährigen. Erdreste an einem Spaten in seinem Keller zeigten eine „sehr hohe Übereinstimmung“ mit Erdproben aus dem Leichenversteck.
Unter weiteren Indizien nannte Fiedler ein Schreiben des Angeklagten, wonach „etwas ganz Schlimmes“ passiert sei und er „die Wohnung groß putzen“ müsse, sowie die unterschiedlichen Erklärungen zum Verbleib der 34-Jährigen. Sie sei vermisst, abgereist, in Berlin oder wegen Krebs im Krankenhaus, zählte der Staatsanwalt auf. In Gesprächen habe sich der 45-Jährige „entsetzt“ gezeigt, seine Frau könne ohne seine Erlaubnis aus Ägypten zurückkehren. Schließlich habe „der Mann das Sagen“.
Zum Tatmotiv hob Wolfgang Fiedler hervor: „Der Angeklagte wollte eine Zukunft ohne seine Frau. Aus gekränktem Stolz, Angst vor der Scheidung und keinem Umgang mehr mit den Kindern musste er seine Frau loswerden.“ Ein Alternativtäter existiere nicht: „Nur der Angeklagte kommt als Täter in Betracht.“
Nebenklagevertreterin Betül Demir sprach von einer „erdrückenden Beweislast“. Die Tat sei „das grausame Ende eines langen Leidens“. Die Gesinnung des 45-Jährigen sei „absolut verwerflich und auf niedrigstem Niveau“. Er habe seine Drohungen skrupellos durchgesetzt.
Den Täter nach 15 Jahren aus dem Gefängnis zu entlassen, sei nicht vertretbar, unterstrich die Nebenklageanwältin namens der Kinder, Geschwister und Eltern der Getöteten. Deshalb sei auf „besondere Schwere der Schuld“ zu erkennen. Die 34-Jährige habe ihre eigenen Träume gehabt, wie ihr Leben und das ihrer Kinder weitergehen sollten.
Verteidigerin Juliane Weber griff jeden Punkt aus der Indizienkette des Staatsanwalts auf und widerlegte ihn aus ihrer Sicht. Der Kripo Rosenheim unterstellte sie „einseitige Ermittlungen“ und „Verfolgungsinteresse“ gegen den 45-Jährigen. Mehreren Spuren wie einer Visitenkarte in der Wohnung oder einem Zeltplatz in der Nähe des Leichenfundortes sei nicht nachgegangen worden. Spuren der Ehefrau führten nach Rumänien und Österreich.
Die Leopardendecke könne „von woanders herstammen“. Aus welcher Wohnung die Schreie am 28. August 2024 kamen, sei nicht untersucht worden, argumentierte die Verteidigerin. Vor allem bestand sie darauf, viele Dinge aus der Beweisaufnahme dürften nicht verwertet werden – wegen fehlender Belehrung des 45-Jährigen als „Beschuldigter“.
Harsche Worte fand die Verteidigerin für die kurze Inhaftierung eines Zeugen, der nach der Rückkehr von der Polizeizelle seine Aussage zu Drohungen des Angeklagten gegen seine Frau geändert hatte.
Die DNA-Mischspur am Gartensack stamme von dem 45-Jährigen und zwei unbekannten Mitverursachern. Nicht aussagekräftig seien die Gutachten zu der Leopardendecke und den Erdresten an dem Spaten. Viele Zeugenangaben seien der „Gerüchteküche“ entsprungen. Die Rechtsmedizin habe den Verletzungszeitpunkt der Geschädigten nicht eingrenzen können.
Die Verteidigerin hielt es „für möglich, dass die Ehefrau freiwillig die Wohnung verlassen hat, die Leopardendecke mitgenommen hat und durch eine unbekannte Person zu Tode kam“. Auch ein Unfallgeschehen sei nicht auszuschließen. Co-Verteidiger Claus Erhard schloss sich an, ebenso der 45-Jährige, der während des 13-tägigen Mordprozesses stets geschwiegen hatte. kd