Kinderporno-Razzia im Raum Rosenheim

von Redaktion

Polizei ermittelt gegen 60-Jährigen

Rosenheim/München – Bereits im Jahr 2024 wurde im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens die Wohnung eines 50-jährigen Deutschen mit Wohnsitz in München durchsucht. Dabei seien, Angaben des Polizeipräsidiums München zufolge, nicht nur mehrere elektronische Speichermedien sichergestellt worden, sondern es hätten sich anschließend auch Hinweise auf kinderpornografische Inhalte ergeben. Seither ermittelt das Kommissariat 17 der Münchner Kripo.

Im September 2025 wurde die Wohnung des Verdächtigen dann erneut durchsucht, wobei erneut mehrere Datenträger sichergestellt wurden. „Die anschließende Auswertung führte zum Verdacht, dass der 50-Jährige mit zwei weiteren Personen über kinderpornografische Inhalte kommuniziert haben soll. Dabei handelt es sich um einen 60-Jährigen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Wohnsitz im Raum Rosenheim sowie einen 75-Jährigen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Wohnsitz im Landkreis Fürstenfeldbruck“, teilte das Polizeipräsidium nun mit.

Verdächtiger wieder auf freiem Fuß

Bereits Anfang Juli ergriff die Polizei weitere Maßnahmen. Einsatzkräfte nahmen den 50-Jährigen an seiner Wohnanschrift in München vorläufig fest. Zeitgleich vollstreckten Einsatzkräfte der Zielfahndung des Bayerischen Landeskriminalamtes in der bulgarischen Gemeinde Karnobat einen Europäischen Haftbefehl gegen den 75-Jährigen, der sich zwischenzeitlich dorthin abgesetzt hatte. Zudem durchsuchten Einsatzkräfte der Kripo Rosenheim die Wohnung des 60-Jährigen. Bei den Razzien im Juli wurden weitere elektronische Speichermedien sichergestellt – diese werden Polizeiangaben zufolge derzeit kriminaltechnisch ausgewertet. Während der 75-Jährige derzeit in Bulgarien in Auslieferungshaft sitzt, wurden sowohl der 50-jährige Münchner als auch der 60-Jährige aus dem Raum Rosenheim nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Das Kommissariat 17 der Münchner Kriminalpolizei führt die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte gegen alle drei Tatverdächtigen. Sebastian Aicher

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