Rosenheim – Sechs Monate später herrscht endlich Klarheit. Darüber, was sich Ende Februar an einem AfD-Infostand am Max-Josefs-Platz zugetragen hat – oder besser nicht zugetragen hat. Kurz vor der Kommunalwahl gab die Polizei in einer Pressemitteilung bekannt, dass Mitglieder des Offenen Antifaschisten Plenums Rosenheim (OAP) am 28. Februar ein Banner vor den Infostand der AfD gehalten haben. Daraufhin sei es zum Handgemenge gekommen.
Während die eine Seite angibt, dass drei Jugendliche auf einen AfD-Kandidaten (70) losgegangen seien und ihn zu Fall gebracht hätten, heißt es von den Aktivisten, dass Maurer unbeteiligt gestürzt sei und sich anschließend das Knie gehalten habe. Ein Video, welches dem OVB vom OAP zur Verfügung gestellt wurde, belegt diese Aussage.
Aufgrund der Erstinformationen hatte die Polizei damals ein Ermittlungsverfahren gegen drei Personen wegen des Anfangsverdachts eines Körperverletzungsdelikts eingeleitet. Videoaufnahmen wurden ausgewertet, Zeugen vernommen. Jetzt gibt es in dem Fall eine Wende.
Am Dienstagabend (4. August), um kurz vor 20 Uhr, informierte Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze darüber, dass das Ermittlungsverfahren gegen die drei Personen eingestellt wurde. „Die Ermittlungen haben ergeben, dass die drei Beschuldigten keine Straftat begangen haben“, teilt er auf OVB-Anfrage mit.
Videoaufzeichnungen des Vorfalls hätten gezeigt, dass mehrere Personen, die ihm zufolge der linken Szene zugeordnet werden können, mit Mitgliedern und Sympathisanten der AfD um ein mitgeführtes Banner rangelten, als der Politiker hinzutrat. Der damals 70-Jährige habe sich für einen kurzen Moment an der Rangelei beteiligt, bevor er sein Gleichgewicht verloren habe und nach vorne zu Boden gefallen sei.
„Eine aktive Einwirkung auf den Kandidaten durch eine andere Person ist nicht festzustellen“, sagt Vietze. So sei Maurer weder geschubst worden, noch habe ihm jemand ein Bein gestellt. Auch in der Zeit, als der AfD-Politiker auf dem Boden lag, habe es keine körperlichen Übergriffe durch eine andere Person gegeben. „Die der linken Szene zuzuordnenden Personen verhielten sich vielmehr passiv und entfernten sich von dem Geschädigten“, sagt der Oberstaatsanwalt.
Die Videoaufnahme sei durch das zuständige Fachkommissariat der Kriminalpolizeiinspektion überprüft worden. Herauskam, dass das Video bearbeitet wurde, um die Personen aus der linken Szene zu verpixeln. Anhaltspunkte dafür, dass eine inhaltliche Manipulation erfolgte und einzelne Szenen herausgeschnitten wurden, hätten die Beamten nicht gefunden.
„Der Geschehensablauf, der auf den Videoaufzeichnungen wahrzunehmen ist, wird zudem von zwei unbeteiligten Zeuginnen, die sich während des Vorfalls in der Nähe befanden, bestätigt“, sagt Vietze.
Frage steht im Raum: War es falsche Verdächtigung?
Gegen den AfD-Politiker wurde durch die Staatsanwaltschaft Traunstein jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung eingeleitet. „Aufgrund der im Ermittlungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse besteht insoweit ein Anfangsverdacht gegen den Beschuldigten, da es aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte möglich erscheint, dass er eine verfolgbare Straftat begangen hat“, so Vietze.
Im gleichen Zusammenhang weist er aber auch darauf hin, dass die Unschuldsvermutung gelte. „Das neu eingeleitete Ermittlungsverfahren befindet sich noch ganz am Anfang“, sagt er. Die Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Traunstein übernommen.
Von den Mitgliedern des OAP und von Andreas Winhart, Landtagsabgeordneter der AfD, liegen der Redaktion bislang noch keine Stellungnahmen vor.