Polizei kontrolliert Durchfahrtsverbote bei Stau

von Redaktion

Präsidium kündigt Schwerpunktaktion am Wochenende an – Ausweichen von der Autobahn untersagt

Rosenheim – Im August 2025 hat das Landratsamt Rosenheim als erste Behörde im Bundesgebiet eine verkehrsrechtliche Anordnung zu Durchfahrtsverboten bei Staus entlang der A8 und A93 erlassen. Seitdem sind an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen des Freistaats im Fall von Stau auf der A8 sowie der A93 bestimmte Routen für den staubedingten Ausweichverkehr gesperrt.

Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd überwacht laut eigener Angabe seit Einführung der Regelungen deren Einhaltung je nach Lage und an Brennpunkten. „Dabei verfolgen wir grundsätzlich einen präventiven Ansatz. Das heißt, wir schicken Fahrzeuge noch vor Passieren der Durchfahrtsverbote auf die Autobahn zurück“, sagt Polizeivizepräsident Michael Siefener. In den vergangenen Monaten wurden mehrere Tausend Verkehrsteilnehmer auf die Autobahn zurückgeleitet. „Sollten Fahrzeuge bereits im Bereich der Durchfahrtsverbote festgestellt werden, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von mindestens 55 Euro“, so Siefener weiter.

Aufgrund der aktuellen Ferienreisezeit führt das Polizeipräsidium heute, Samstag, eine groß angelegte Schwerpunktkontrolle an der A8 und der A93 im Landkreis Rosenheim durch. Auch Kräfte der Bayerischen Bereitschaftspolizei sind im Einsatz.

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