Rosenheim – Sie seien zahnlose Tiger: So werden Deutschlands Nachrichtendienste mitunter verspottet. Nun setzt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt den Behörden Zähne ein – und fängt sich damit auch Kritik ein. Laufen wir Gefahr, unschuldig ins Visier einer neuen Geheimpolizei zu geraten? Gegen wen richten sich die aufgerüsteten Dienste, wer kontrolliert sie? Die Rosenheimer Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig (CSU) ist Staatssekretärin im Bundesinnenministerium unter Minister Dobrindt. Sie ist damit auch für die Geheimdienste zuständig. Und sie antwortet dem OVB im Exklusivgespräch auf wichtige Fragen.
Unsere Nachrichtendienste – der BND im Ausland, der Verfassungsschutz im Inland – sollen künftig auch operativ tätig werden. Muss ich befürchten, dass in meiner Abwesenheit meine Wohnung durchsucht wird, nur weil mein Name vielleicht in einem Forum oder einer Anrufliste aufgetaucht ist?
Der Regierungsentwurf zur Reform des Rechts der Nachrichtendienste stellt die umfangreichste Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen von Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz in der bundesdeutschen Geschichte dar. Er markiert somit eine neue Zeitrechnung für die Nachrichtendienste.
Dies ist notwendig, weil Deutschland mittlerweile tägliches Ziel hybrider Kriegsführung, Spionage, Sabotage sowie verdeckter Aktionen fremder Mächte ist. Deren Ziel ist es immer, Deutschland zu destabilisieren oder direkt Schaden zuzufügen. Diese hohe Bedrohung erfordert echte Geheimdienste mit wirksamen Fähigkeiten und Befugnissen.
Aber – wie ist da die Privatsphäre geschützt?
Sofern durch Maßnahmen der Nachrichtendienste in die Rechte von Personen eingegriffen wird – etwa durch die Erhebung oder Übermittlung von Daten in das informationelle Selbstbestimmungsrecht –, so darf dies nur auf Grundlage gesetzlicher Befugnisse geschehen. Insoweit gilt für die Nachrichtendienste nichts anderes als für andere staatliche Stellen.
Die zahnlosen Tiger bekommen Zähne: Hätten die neuen Befugnisse den Leipziger Drohnen-Zwischenfall verhindern können?
Die weltweite Sicherheitslage hat sich in den vergangenen Jahren stetig verschärft, Deutschland ist ständig das Ziel hybrider Angriffe fremder Mächte. Bedrohungen durch beispielsweise ausländische Spionage und inländische Extremisten nehmen stark zu. Die Ereignisse der vergangenen Tage haben gezeigt, dass der Schutz unserer Bevölkerung vor solchen Angriffen derzeit oberste Priorität hat. Die Nachrichtendienste brauchen daher moderne Werkzeuge für das digitale Zeitalter, um Deutschland effektiv zu schützen und um auf Augenhöhe mit den europäischen Partnern zu arbeiten. Hierfür schafft der Gesetzentwurf die Grundlage.
Mit der Vermischung von polizeilichen und nachrichtendienstlichen Befugnissen, mit einer Geheimpolizei, hat man in Deutschland im 20. Jahrhundert schlimme Erfahrungen gesammelt. Wo ist der Schutz vor Übergriffen?
Die Trennung zwischen Arbeit der Polizei und der Nachrichtendienste bleibt bestehen. Nachrichtendienste dürfen nur dann aktiv werden, wenn die Polizei oder andere Behörden die Gefahr nicht rechtzeitig oder nicht selbst abwehren können.
Der Kontrollrat ist bereits 2022 eingeführt worden und eigentlich unbekannt. Wem ist dieser Kontrollrat verantwortlich? Wer darf Auskunft verlangen? Das Parlament, die Justiz, das Oberbayerische Volksblatt?
Ziel der Reform ist ein besserer Schutz für unsere freiheitliche Gesellschaft und unsere demokratischen Werte. Die Stärkung der Befugnisse geht dabei selbstverständlich auch mit einer Stärkung der Kontrolle über die Nachrichtendienste einher. Die bisher zersplitterte Kontrolle wird beim bereits bestehenden Unabhängigen Kontrollrat (einer unabhängigen obersten Bundesbehörde) gebündelt. Das stärkt die Kontrolle und verhindert widersprüchliche Entscheidungen. Der Unabhängige Kontrollrat ist nicht nur organisatorisch vollständig unabhängig. Auch seine Tätigkeit ist vollständig unabhängig. Die Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans sind nur dem Gesetz unterworfen und werden vom Parlamentarischen Kontrollgremium gewählt. Der Unabhängige Kontrollrat darf die Dienste unangemeldet und anlasslos prüfen. Seine Prüfung erstreckt sich auf die gesamte Tätigkeit der Nachrichtendienste. Er hat bei Verstößen ein klares Anweisungsrecht.
Kann man sich auch als Bürger dorthin wenden?
Betroffene können sich künftig proaktiv an den Unabhängigen Kontrollrat wenden, um etwaige Rechtsverstöße prüfen zu lassen. Dies gilt vom ersten Tag an, wobei der Unabhängige Kontrollrat für seine Prüfungen zunächst eine Übergangszeit erhält. Der Kontrollrat berichtet zudem regelmäßig der Öffentlichkeit und dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages.
In anderen Geheimdiensten gibt es die Lizenz zum Töten. Bald auch beim BND?
Eine „Lizenz zum Töten“ gibt es im deutschen Rechtsstaat nicht.
Interview: Michael Weiser