Laufen – Eigentlich sollte der Prozess um Massenschleusungen von Migranten gegen fünf Männer vor dem Traunsteiner Amtsgericht geführt werden. Aber damit hätte man sich dort für Monate den größten Verhandlungssaal blockiert: Am vergangenen Dienstag startete nun das Verfahren am Gericht in Laufen – praktisch ohne Zuschauer, doch der Saal war dennoch voll: Fünf Angeklagte mit insgesamt neun Verteidigern, dazu zehn Beamte, die die Männer aus der Untersuchungshaft brachten, und für jeden Angeklagten ein Dolmetscher. Die Staatsanwaltschaft war gleich mit zwei Vertretern dabei. Und zu den drei Richterinnen und zwei Schöffen kommen wegen des Umfangs des Prozesses noch ein Ersatzrichter und ein Ersatzschöffe, sollte es Ausfälle wegen Krankheit geben.
280 Menschen, vor allem Syrer, sollen die fünf allein zwischen Juli 2023 und September 2024 nach Deutschland geschleust haben. Alle 27 Fahrten sind penibel in der Anklageschrift beschrieben. Staatsanwalt Alexander Foff brauchte für die Verlesung zum Prozessbeginn eine Dreiviertelstunde. Die ganze Akte des Gerichts zu dem Prozess ist 1700 Seiten „schwer“. Richterin Heike Will gestand: „Die Vorbereitung auf diesen Prozess hat auch Freizeit und Wochenenden gekostet.“ Insgesamt 17 Prozesstage bis Ende Oktober sind vorgesehen.
Die Zeugen werden aus dem ganzen Bundesgebiet anreisen müssen – denn zum Auftakt gab es von den Männern kein Geständnis. Alle zogen es vor, zu schweigen. Die beiden Hauptangeklagten sind Brüder: Palästinenser im Alter von 37 und 35, die im belgischen Roeselare lebten. Sie sollen die Schleusungen geplant, koordiniert und mithilfe der drei anderen Angeklagten durchgeführt haben. Die Aufträge bekamen sie laut Anklage von einem gewissen „Mohammed A.“ – ihm sind die Ermittler nach wie vor nicht auf die Schliche gekommen. Bei den drei anderen Angeklagten handelt es sich um zwei weitere Palästinenser, 38 und 29 Jahre alt, die in Leipzig bzw. Hamburg leben, sowie einen 35-jährigen Belgier mit palästinensischen Wurzeln.
Syrer auch in
der Region ausgesetzt
Die meisten Schleusungen gingen über Polen oder über Slowenien und Österreich nach Deutschland. Wenn die deutsche Grenze erfolgreich passiert wurde, machte man Videos oder Fotos der Geschleusten als „Beweis“ für den Auftraggeber „Mohammed A.“ und setzte die Menschen oft im Nirgendwo aus. So zum Beispiel am 24. August 2024 bei Anger: Eine sechsköpfige syrische Familie wurde von den Angeklagten an dem Tag ins Land gebracht, darunter auch ein einjähriges Kind. Am 21. März 2024 wurden sieben Syrer bei Surberg abgesetzt, am 29. September 2024 vier Syrer bei Vachenlueg zwischen Teisendorf und Ainring.
Die Autos der Schleuser waren oft heillos überfüllt: In einen Toyota Proace wurden einmal 22 Menschen geschleust, die eigentlich nur acht Sitzplätze gehabt hätten. Bei einer anderen Schleusung nach Görlitz sollen die Angeklagten 18 Menschen in einen Siebensitzer, einen Renault Traffic, verfrachtet haben. Auch auf den Fußraum oder den Kofferraum seien die Menschen „verteilt“ worden, so Staatsanwalt Foff. Die Anklage lautet deshalb auf gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen, davon in einigen Fällen mittels einer lebensgefährlichen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung.
Auch wenn die Männer im Laufe des Prozesses noch Geständnisse ablegen sollten: Es stehen hohe Haftstrafen im Raum. Bei Geständnissen könnte die Verhandlung aber wesentlich abgekürzt werden. Die Angeklagten dürfen nicht im selben Gefängnis ihre Untersuchungshaft absitzen. Deshalb wurde das Laufener Gericht am Dienstag aus Passau, Landshut, Bernau, Traunstein und Bad Reichenhall angesteuert. Auch für die Polizei bedeutet der Prozess also einen großen Aufwand. Nach jetzigem Stand könnte am 28. Oktober ein Urteil fallen. XE