Ehefrau erschlagen – Zwölf Jahre Freiheitsstrafe

von Redaktion

Schwurgericht Traunstein verurteilt Mann aus Bad Aibling wegen Totschlags – Motivbündel bei der Tat

Traunstein/Bad Aibling – Für das Gewaltverbrechen an seiner 34-jährigen Ehefrau am 11. November 2024 in der gemeinsamen Wohnung in Bad Aibling verhängte das Schwurgericht Traunstein gegen den 45-jährigen Ehemann eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren. Die Kammer mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler sah den Koch eines „Totschlags“ schuldig. In den Plädoyers hatten der Staatsanwalt und die Nebenklage lebenslange Haft wegen Mordes aus niederen Beweggründen, die Verteidigung Freispruch beantragt. Binnen einer Woche kann das Urteil per Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.

Ob die Entscheidung gegen den Ägypter rechtskräftig wird – dazu wollten weder Staatsanwalt Wolfgang Fiedler noch die Verteidiger, Juliane Weber und Claus Erhard aus München, eine Erklärung abgeben. Einzig Nebenklagevertreterin Betül Demir aus Neuss betonte namens der Familie der Getöteten, ihre Mandanten seien „erleichtert und zufrieden. Hinter Aktenstapeln und einer langen Hauptverhandlung steht unermessliches Leid.“

Die Leiche der 34-Jährigen wurde am 15. Juni 2025, also sieben Monate nach der Tat, versteckt in einem drei Kilometer von der Wohnung entfernten Wald, gefunden. Per Zufall stieß die Polizei auf das Skelett, das auf einem Plastiksack und einer Decke mit Leopardenmuster lag. Als die Obduktion auf ein Gewaltverbrechen hindeutete, richtete sich der Verdacht gegen den Ehemann, der zwei Tage später in U-Haft wanderte.

Der Vorsitzende Richter führte im Urteil aus, die Ehe sei seit Jahren konfliktbeladen verlaufen. Die 34-Jährige sei mit ihrem Leben unzufrieden gewesen, der Angeklagte habe sehr an den drei gemeinsamen Söhnen gehangen. Ziegler erwähnte Vorfälle wie die eigenmächtige Rückreise der Frau mit den Kindern aus Ägypten, ihre Flucht in ein Frauenhaus in München samt Rückkehr zu ihm nach Bad Aibling, Streitigkeiten um das Sorgerecht für die Buben und um finanzielle Dinge. Der Kammervorsitzende weiter: „Der Angeklagte hat seine Frau dreisterweise überwacht und Audioaufzeichnungen angefertigt.“ Aus den Dateien sei ein heftiger Streit Anfang April 2024 ersichtlich, bei dem der 45-Jährige seiner Frau gedroht habe: „Du hast keine Ehre. Ich werde dich in 1.000 Stücke zerschneiden, ich werde dich umbringen.“

Der Angeklagte habe Telefonate seiner Frau mit ihrer Familie abgehört, insgesamt 1.050 Audiodateien gespeichert. Von einem am Kinderwagen befestigten Gerät habe er GPS-Signale empfangen, kurzzeitig auch über einen präparierten Kugelschreiber. Ziegler gab der Nebenklage recht: „Er wollte die absolute Kontrolle.“ Eine Eskalation geschildert habe eine voll glaubwürdige Zeugin, die am 28. August 2024 beobachtete, wie der Mann seine Frau in der Wohnung würgte.

Nach den Worten Zieglers tötete der Angeklagte die 34-Jährige vorsätzlich am 11. November 2024 zwischen 10 und 12 Uhr mit einem harten Gegenstand durch mindestens zwei Schläge auf den Kopf – mit der Folge von zwei kreisförmigen Löchern, eines an der rechten Augenhöhle, eines hinten am Schädel. Ziegler dazu: „Dabei nahm der Angeklagte den Tod der Frau billigend in Kauf.“ Gestorben sei die Frau an Hirnblutungen.

Der Prozess konnte den Anlass der Tat laut Ziegler nicht klären: „Entweder hatte der Angeklagte schon länger geplant, seine Frau zu töten. Oder die Tat geschah bei einem Streit – was wahrscheinlicher ist. Gegenseitige Beschimpfungen ließen ihn immer wütender werden. Dann schlug er auf sie ein.“ Am Nachmittag habe der 45-Jährige telefonisch beim Jugendamt um das alleinige Sorgerecht für die Kinder gebeten, sei doch seine Frau verschwunden. Man habe ihm geraten, zur Polizei zu gehen. Zu nicht bekannter Zeit bis 15. November 2024 schaffte der Angeklagte den Leichnam weg, so der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte habe starke Reinigungsmittel wie Ätznatron gekauft. Beim Reinigen der Wohnung habe ihm sein Bruder geholfen. Die im Wald entdeckte Decke und der Gartensack mit einer Genspur des 45-Jährigen stammten aus dem Haushalt des Ehepaars. Eine Übertragung der DNA „um drei Ecken herum“ sei unwahrscheinlich, hob Ziegler heraus. Dass die Getötete „Opfer eines unbekannten Täters“ wurde, sei aus Sicht der Kammer nicht nachvollziehbar. In der Gesamtschau sei der 45-Jährige der Täter gewesen – „auch, wenn Fragen offenblieben“. In der Wohnung seien keine biologischen Spuren eines Verbrechens nachgewiesen worden. Wie und wann der Transport der Leiche erfolgte – ungeklärt. Diese Punkte sprächen jedoch nicht zwingend gegen die Täterschaft des Angeklagten. Auszuschließen seien ein freiwilliger Auszug der Frau aus der Wohnung, ein Unfall und ein unbekannter Täter.

Mordmerkmale wie Heimtücke und niedere Beweggründe verneinte das Gericht. Es sei zu „Totschlag“ mit einem Motivbündel aus Wut, aufgeschaukelter Konflikte und der Befürchtung, die Kinder zu verlieren, gelangt, fuhr der Vorsitzende Richter fort. Auch ein „geschlechtsspezifisches Motiv“ habe wohl eine Rolle gespielt. Rechtspolitisch gebe es in Deutschland kein Gesetz, wonach ein Femizid automatisch „Mord“ sei. kd

Artikel 4 von 11