Brannenburg – Viele bewegende „HeimatLichter“-Geschichten von Kindern und jungen Erwachsenen mit Handicap und ihren Familien sind im Laufe der OVB-Weihnachtsspendenaktion 2025 erzählt worden: von Carolin (18) und ihrer Mutter Birgit aus Rosenheim, von Raphael (14) und seiner Mama Jasmin aus Großkarolinenfeld, von Hanna (5) und dem Eisbär auf dem Heuberg oder von Lucas (11) aus Miesbach und seinen Eltern Carina und Marcos.
Ihre Schicksale haben die OVB-Leser berührt und spüren lassen, was pflegende Mütter und Väter Tag für Tag leisten: Sie meistern den oft kräftezehrenden Alltag mit bewundernswerter Stärke und unerschütterlicher Hingabe – und stoßen dabei doch immer wieder an ihre körperlichen und seelischen Grenzen.
Eine Spende, die Familien
neue Kraft schenken soll
Damit diese Familien neue Kraft schöpfen können und auch einmal Zeit für Geschwisterkinder finden, haben die OVB-Leser im Rahmen der Weihnachtsspendenaktion 2025 unter dem Dach der „HeimatLichter“ fast 740.000 Euro für das Haus Marini in Brannenburg gespendet. Dort finden Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen in der Tagesbetreuung oder im Kurzzeitwohnen professionelle Fürsorge. Ihre Eltern wissen sie in den besten Händen – umsorgt von Menschen, die ihre Bedürfnisse verstehen und ihnen mit Herz, Erfahrung und Kompetenz begegnen.
Vor dem Hintergrund der geplanten Pflegereform gewinnt die Solidarität der OVB-Leser immer größere Bedeutung. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen nicht nur die Rentenansprüche pflegender Angehöriger eingeschränkt werden. Auch bei den Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind Kürzungen vorgesehen. Derzeit stehen Familien dafür jährlich bis zu 3.593 Euro zur Verfügung. Unabhängig vom Pflegegrad ihres Kindes können sie damit derzeit bis zu 14 Tage Aufenthalt im Haus Marini finanzieren.
Was die Pflegereform
verändern könnte
Künftig soll das bisherige Budget durch ein neues „Überbrückungsbudget“ ersetzt werden. Nach den derzeitigen Plänen stünden Familien mit Kindern in den Pflegegraden 2 und 3 dann nur noch 1.855 Euro pro Jahr zur Verfügung. Das würde im Haus Marini lediglich für rund sieben Tage Betreuung reichen. Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 sind jährlich noch 2.285 Euro vorgesehen – ausreichend für etwa neun Tage Betreuung.
Voraussetzung wäre in Zukunft allerdings, dass die Pflegeversicherung die hohe Belastung der pflegenden Angehörigen als „pflegerische Akutsituation“ anerkennt. Denn das Überbrückungsbudget soll nach den Plänen der Bundesregierung nur noch in „Notfällen“ in Anspruch genommen werden können.
Widersprüche
in der Gesetzgebung
„Bislang handelt es sich lediglich um einen Referentenentwurf“, sagt Thomas Stingl, Geschäftsführer des Haus Marini. „Sollte die Pflegereform jedoch wie geplant umgesetzt werden, wird sie die Betreuungslandschaft grundlegend verändern.“ Gleichzeitig bemüht sich Stingl, betroffene Familien zu beruhigen. Tagesbetreuung und Kurzzeitwohnen im Haus Marini seien dadurch nicht gefährdet. „Sind die Budgets der Pflegeversicherung ausgeschöpft, springt auch künftig der Bezirk Oberbayern ein.“ Familien könnten dann Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beantragen.
Während die geplante Pflegereform vor allem die pflegenden Angehörigen belastet, stellen die Vorgaben zur Personalausstattung Einrichtungen wie das Haus Marini vor große Herausforderungen. „Die Budgets werden gekürzt, aber von den Anbietern wird die maximale Qualität und die maximale Ausstattung mit Fachkräften erwartet“, kritisiert Thomas Stingl den Widerspruch in der Gesetzgebung: „Sobald ein Kind die Wohngruppe betritt, muss eine pädagogische Fachkraft anwesend sein.“
Die pädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sei grundsätzlich wichtig und sinnvoll, betont der Geschäftsführer. In stationären Wohneinrichtungen stehe sie zu Recht im Mittelpunkt. In Tagesbetreuung und Kurzzeitwohnen von Kindern und Jugendlichen liege der Schwerpunkt aber genauso auf einer bedarfsgerechten pflegerischen Versorgung – insbesondere bei schwerst und mehrfach beeinträchtigten Kindern.
Zum Team des Hauses Marini gehören Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger, Gesundheits- und Krankenpflegekräfte sowie Altenpfleger. „Tagsüber sind bei uns in einer Gruppe eine pädagogische Fachkraft, eine Pflegefachkraft und eine Hilfskraft im Einsatz“, erklärt Thomas Stingl.
Acht zusätzliche Plätze –
aber das Personal fehlt
Doch selbst im Nachtdienst, wenn die Kinder überwiegend schlafen und bei Bedarf pflegerische Unterstützung benötigen, muss nach den geltenden Vorgaben eine pädagogische Fachkraft – zumindest in Rufbereitschaft – verfügbar sein. Aus Sicht Stingls werden diese Anforderungen dem tatsächlichen Betreuungsbedarf im Kurzzeitwohnen nicht gerecht und erschweren den Betrieb der Einrichtung.
Gerade in den Sommerferien ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen besonders hoch. Im Haus Marini könnten zwei Wohngruppen mit 16 Plätzen belegt werden. Dennoch bleibt derzeit eine Wohngruppe mit acht Plätzen ungenutzt, weil es an pädagogischen Fachkräften fehlt.
Der Fachkräftemangel in der Behindertenhilfe ist seit Jahren gravierend. „In keinem anderen Bundesland sind die Regeln so streng wie in Bayern. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise hätten wir unser Haus längst voll“, erklärt Stingl. Dort müssen Zahl und Qualifikation der Beschäftigten dem Pflege- und Betreuungsbedarf der Bewohner entsprechen. Eine Reduzierung auf pädagogische Berufsgruppen gibt es nicht.
Doch in Bayern liegt der Fokus auf pädagogischen Fachkräften. „Die Vorgaben in Bayern sind derart streng, dass Quereinsteiger mit qualifizierten Weiterbildungen nicht als pädagogische Fachkräfte anerkannt werden. Ähnlich schwierig ist die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen.“
Entsprechend kompliziert gestaltet sich die Personalgewinnung – obwohl viele Bewerbungen eingehen. Nur Sozialpädagogen, Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger und Erzieher werden nach den gesetzlichen Vorgaben als Fachkräfte anerkannt. Viele Interessenten erfüllen diese Voraussetzungen aber nicht.
So gelten etwa Physiotherapeuten, Pflegehelfer, Tagespflegepersonen, qualifizierte Quereinsteiger oder ausländische Fachkräfte – auch wenn sie sich fachlich und persönlich eignen würden – in der Behindertenhilfe lediglich als Hilfskräfte. Selbst die pädagogische Berufserfahrung von examinierten Pflegekräften wird nicht automatisch anerkannt, sondern bedarf der Einzelfallgenehmigung der Regierung von Oberbayern als zuständiger Aufsichtsbehörde.
Thomas Stingl nennt Beispiele aus der Praxis: Eine examinierte Krankenschwester, die als Individualbegleiterin an einer Montessori-Schule gearbeitet hat und anschließend elf Jahre in der Pflegeberatung tätig war, gilt rechtlich dennoch nicht als Fachkraft. Eine Altenpflegerin mit der Zusatzqualifikation zur Praxisanleiterin darf zwar Nachwuchskräfte ausbilden, hat aber in Behinderteneinrichtungen wie dem Haus Marini keinen Fachkraftstatus.
Seit Jahren gibt es politische Initiativen, dem Fachkräftemangel und den strengen Richtlinien entgegenzuwirken. An den Anerkennungsregelungen habe sich bislang jedoch wenig geändert.
„Es wird Zeit, dass pädagogische und pflegerische Fachkräfte in Einrichtungen der Behindertenhilfe als gleichwertige Fachkräfte anerkannt werden“, fordert Stingl.
Ein Appell
für mehr Flexibilität
Die Regierung von Oberbayern hält jedoch an den bisherigen Personalvorgaben fest (siehe Infokasten). Und so bleiben trotz der großen Nachfrage bis auf Weiteres acht Plätze im Haus Marini unbesetzt. Acht Plätze, die für Kinder und Jugendliche mit Handicap geschaffen wurden – und die dringend gebraucht werden. Plätze, die Familien entlasten, ihnen dringend benötigte Auszeiten ermöglichen und neue Kraft für den oft herausfordernden Alltag geben könnten.
Umso drängender stellt sich Thomas Stingl die Frage, „ob die strengen Fachkraftvorgaben, die Bayern an unsere Einrichtungen stellt, mit dem im Grundgesetz und in der Sozialgesetzgebung verankerten Auftrag vereinbar sind, Familien und ihre Kinder zu schützen und ihnen die notwendige Unterstützung zu gewährleisten“.