Traunstein/Bad Aibling – Man konnte sich vorstellen, wie sich in Abdelrehim M. über Wochen, über Monate der Zorn anstaute. Den Ärger über die Frau, die sich mit der ihr zugewiesenen Rolle nicht zufrieden geben wollte. Er drohte ihr, er wurde handgreiflich und er würgte sie. Abdelrehim M. habe sich gegenüber seiner Frau wie ein Tyrann aufgeführt, sagten mehrere Zeugen aus. Am Ende, davon war zumindest das Landgericht Traunstein überzeugt, erschlug er sie. Eman E. (34) starb in Bad Aibling an den Folgen von mindestens zwei Schlägen mit einem „Werkzeug“.
Dass Abdelrehim M. seine Frau misshandelt hatte und dass er diese Waffe geführt hatte, sahen am Ende des Aiblinger Mordprozesses Richter Volker Ziegler und seine Kammer so, ebenso Staatsanwalt Wolfgang Fiedler. Nur in der Einstufung der Tat unterschieden sich die Sichtweisen der Juristen: Fiedler hatte auf Mord aus niedrigen Beweggründen plädiert, ebenso die Nebenklägeranwältin Betül Demir. Die Kammer aber entschied auf Totschlag.
Sie entschied so, weil eine Reihe von Details der Vorgeschichte und den Hergang der Tat nicht zweifelsfrei aufzuklären waren. Und auch weil die Richter die Möglichkeit nicht außer Acht lassen wollten, dass Abdelrehim M. sozusagen die Sicherung durchgebrannt war. Dass also die Gewalttat Folge eines eskalierenden Streits gewesen sei. Mit einer Verurteilung zu zwölf Jahren Haft sprach die Kammer aber eine Strafe im oberen Drittel des Strafrahmens von fünf bis 15 Jahren aus.
Nach dem Prozess gab Betül Demir, die Anwältin der Familie von Eman E., dem OVB ein kurzes Statement. Das Urteil sei „juristisch erleichternd und zufriedenstellend“, trotz der abweichenden Entscheidung des Gerichts. Demir hatte auf Mord plädiert und gefordert, die besondere Schwere der Schuld feststellen zu lassen. Ein Zusatz bei Mordprozessen, der Abdelrehim M.s Haftstrafe um mindestens fünf Jahre verlängert hätte. Bei Mord kann nach 15 Jahren geprüft werden, ob die „lebenslange Haftstrafe“ als abgesessen gelten kann. Im Falle besonderer Schwere der Schuld dauert die Haft 20 oder mehr Jahre. „Der Rechtsstaat hat gesprochen, das war klar und das war notwendig“, sagte nichtsdestotrotz Betül Demir.
Wichtig bleibe aber, „dass hinter den Aktenbergen und den Paragrafen ein unermessliches Leid“ stecke und dass „kein Urteil der Welt das Geschehene ungeschehen machen und Wunden heilen kann“. Dennoch seien der getöteten Frau und ihrer Familie „Würde und Gerechtigkeit“ widerfahren. Eman E. eine Stimme zu geben, obwohl sie nicht mehr sprechen könne, sei eines ihrer Anliegen gewesen, hatte die Anwältin schon in ihrem Plädoyer am vorletzten Prozesstag (3. August) gesagt. „Sie wurde gehört und man hat ihr geglaubt“, sagte Betül Demir in ihrer Erklärung gegenüber dem OVB.
Bei den meisten Verhandlungstagen war eine Schwester der getöteten Ägypterin im Landgericht Traunstein zugegen. Hat der Prozess Amal E. geholfen, die Tragödie zu verarbeiten? Die Verhandlung scheint ihr zumindest etwas Erleichterung gebracht zu haben. Bei ihrer Zeugenaussage hatte sie noch geweint. Während der folgenden Tage sah man sie meist in gelösterer Stimmung, gelegentlich sogar lachen.
Beim Verlassen des Gerichtsgebäudes fragte der OVB-Reporter nochmals nach. Ob es ihr gut gehe. Amal E. lächelte schüchtern, streckte die rechte Hand aus und kippte sie hin und her. Im Arabischen wie auf Deutsch bedeutet die Geste das Gleiche: So lala. Es wird noch dauern, bis die Familie E. über das Drama von Aibling hinweggekommen sein wird.
Abdelrehim M. wurde am 13. August 2026 für schuldig befunden, seine Frau Eman E. am 11. November 2024 mit wuchtigen Schlägen auf den Kopf in der gemeinsamen Wohnung in Bad Aibling getötet zu haben. Ihre Leiche versteckte er im Unterholz eines Waldstücks, drei Kilometer von der Wohnung entfernt. Die sterblichen Überreste von Eman E. wurden sieben Monate später entdeckt. Auf der Suche nach dem jungen und womöglich hilflosen Besitzer eines Kinderrads, das ein Spaziergänger entdeckt hatte, stieß die Polizei am 15. Juni 2025 auf das Skelett von Eman E. Bei ihr wurden eine Decke mit Leopardenmuster und ein Sack für Gartenabfälle entdeckt. Beide Gegenstände, vor allem der Abfallbeutel mit DNA-Spuren des Angeklagten, sollten eine wichtige Rolle in dem Indizienprozess um den Tod von Eman E. spielen. Nicht so das Kinderfahrrad, das die Suche im Wald ausgelöst hatte: Wem das Rad gehört, wie es in die Nähe der Leiche von Eman E. gelangte, konnte auch während des Prozesses nicht geklärt werden.
Wird das Urteil am Donnerstag, 20. August, Rechtskraft erhalten? Das hängt davon ab, ob eine Partei Rechtsmittel einlegt. Die Verteidigung mit Claus Erhard und Juliane Weber wollte nach der Verkündung des Urteils keinen Kommentar abgeben. Auch Nebenklage-Anwältin Betül Demir wollte sich zur Möglichkeit eines Revisionsantrags noch nicht äußern, ebenso Staatsanwalt Wolfgang Fiedler. Michael Weiser