Lebenslange Haftstrafe für Femizid in Burgkirchen

von Redaktion

Auf offener Straße tötete er im Dezember 2025 seine Ex-Partnerin in Burgkirchen: Nun wurde vor dem Schwurgericht Traunstein das Urteil gegen einen 48-Jährigen aus Burghausen verkündet. Das Gericht spricht von einer „besonders verachtenswerten“ Tat. Die Verteidigung kündigt Revision an.

Traunstein/Burgkirchen – Für eine lebenslange Freiheitsstrafe schickte das Schwurgericht Traunstein am gestrigen Dienstag einen 48 Jahre alten Italiener aus Burghausen wegen Mordes an seiner früheren Lebensgefährtin hinter Gitter. Der Täter hatte der 50-Jährigen, die ihm nach dreimonatiger Beziehung eine Woche vorher den Laufpass gegeben hatte, am 3. Dezember 2025 abends vor dem Bürgerzentrum in Burgkirchen den Hals durchgeschnitten.

Eine psychische
Ausnahmesituation?

Mit dem Urteil entsprach die Kammer mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Nebenklagevertreter Jannik Groß aus Altötting hatte sich dem Schuldspruch „Mord aus niederen Beweggründen“ von Staatsanwältin Lisa Grindinger angeschlossen, jedoch keinen eigenen Strafantrag gestellt.

Ob das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüft wird, hing von Verteidiger Karl-Heinz Merkl aus Burghausen ab, der wegen „Totschlags“ auf zehn Jahre Haft, bei Annahme eines „minderschweren Falls“ ob einer Affekttat auf eine noch geringere Strafe plädiert hatte. Merkls Hauptargument war eine „psychische Ausnahmesituation“ seines Mandanten. Auf der Straße habe er „eigentlich nur mit ihr reden wollen“.

Auf Nachfrage kündigte Merkl gestern unmittelbar nach Sitzungsende an, er werde mit seinem Mandanten Revision gegen das Urteil einlegen.

Der Angeklagte hatte lediglich die Vorgeschichte, einen massiven Angriff auf die 50-Jährige in deren Wohnung am 26. November 2025 mit Schubsen und Würgen, eingeräumt. Hintergrund war schon damals seine – völlig unbegründete – Eifersucht auf den ersten Mann seiner Freundin. Diese wollte ihn daraufhin nicht mehr sehen.

Die Gewalthandlungen unmittelbar vorher erwähnten weder die 50-Jährige noch ihre Tochter gegenüber der herbeigerufenen Polizei. So kam der Mann damals ausschließlich wegen seines anschließenden Suizidversuchs in ein Bezirksklinikum. Entlassen wurde er am 3. Dezember 2025. Wenige Stunden später am gleichen Tag kreuzte er in Burgkirchen auf und passte die 50-Jährige ab, die ihre zwei Hunde Gassi führte.

Mindestens elfmal
stach der Täter zu

Zeugen versuchten, den Angreifer wegzuziehen – vergeblich. Mindestens elfmal stach der Täter zu. Die Geschädigte erlitt schwerste Verletzungen in Hals, Gesicht und Brust. Niemand konnte ihr mehr helfen. Sie verblutete.

An den drei Verhandlungstagen hatte sich der Angeklagte auf eine riesige Gedächtnislücke – von der Entlassung bis zur Verhaftung in seiner Wohnung einige Stunden später – berufen. Bei der Tat sollten erhebliche Mengen Alkohol und Drogen im Spiel gewesen sein, behauptete er. Sowohl eine Amnesie als auch eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung, somit ein Affektdelikt, verneinte die psychiatrische Sachverständige, Dr. Susanne Lausch aus Straubing. Auch lägen keine relevanten Substanzbeeinträchtigungen und keine „pathologische Eifersucht“ vor. Die „deutliche Eifersuchtsproblematik“ liege im Normalbereich, sei erklärbar mit narzisstischen Persönlichkeitszügen und früheren Erfahrungen des Angeklagten. Die Gutachterin attestierte dem 48-Jährigen eine volle Schuldfähigkeit.

Eine erdrückende
Beweislast

Die Beweise in dem Mordverfahren waren erdrückend. Neben zahlreichen Zeugen gab es Genspuren des Opfers an einem Messer des Zeitungsausfahrers, das er in die Salzach geworfen hatte, sowie an seiner blutverschmierten Bauchtasche. Seine DNA wiederum war unter den Fingernägeln der Getöteten gefunden worden.

Im gestrigen Urteil unterstrich Vorsitzender Richter Volker Ziegler, leider habe die 50-Jährige nach dem Vorfall am 26. November 2025 lediglich auf die Selbstverletzung des Angeklagten verwiesen, nicht aber Anzeige gegen ihn erstattet. Der 48-Jährige sei damals in ihre Wohnung gestürmt – nicht, weil er gelitten habe, sondern weil er denke, Frauen hätten sich ihm „unterzuordnen und seinen Vorstellungen zu entsprechen“. Nach der Entlassung aus der Klinik habe er sich der Geschädigten wieder aufgedrängt. Versteckte Drohungen, Angst zu verbreiten – das sei typisch für den Angeklagten.

Gezielt auf seine
Ex-Partnerin gewartet

Durch den Alkohol sei seine Wut am 3. Dezember 2025 noch verstärkt worden. Erst habe er ein weiteres Mal Reifen am Auto der Geschädigten zerstört und dann nahe des Bürgerzentrums auf die 50-Jährige gelauert. Er habe gewusst, dass sie abends mit den Hunden aus der Wohnung kommen würde. Das Opfer habe „sicher ein ungutes Gefühl“ gehabt, aber nicht mit einem Angriff gerechnet, hob Ziegler heraus. Der 48-Jährige habe „genau gewusst, was er tat“, habe auch erkannt, dass die Frau von ihm genug hatte.

Der Angeklagte habe das Opfer vorsätzlich getötet – aus niederen Beweggründen, was „besonders verachtenswert und weit unter den üblichen Motiven“ für Verbrechen sei, fuhr der Vorsitzende Richter gestern fort. Der Angeklagte habe „gezielt auf die Frau gewartet“, keine Spontantat begangen. Zu einer „Besonderen Schwere der Schuld“ sei das Schwurgericht nicht gelangt, hebe sich die Tat doch nicht sehr von anderen ab, so Ziegler.

Der 48-Jährige müsse neben den Verfahrenskosten die Kosten der Nebenklage tragen. Weiter ordnete die Kammer Haftfortdauer an. Der Angeklagte nahm das Urteil nach außen hin ruhig und gelassen entgegen.

Artikel 3 von 11