ZBFS vollzieht Gewalthilfegesetz
München – Neu zuständig für den Vollzug des Gewalthilfegesetzes (GewHG) ist seit August die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), die damit zur Bewilligungsstelle für Schutz- und Beratungsangebote bei Gewalt gegen Frauen und Kinder wird. Derzeit wird ein Onlineverfahren für die A