München – Neu zuständig für den Vollzug des Gewalthilfegesetzes (GewHG) ist seit August die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), die damit zur Bewilligungsstelle für Schutz- und Beratungsangebote bei Gewalt gegen Frauen und Kinder wird. Derzeit wird ein Onlineverfahren für die Antragstellung auf Trägeranerkennung sowie auf die Gewährung staatlicher Zuschüsse erarbeitet, das im Laufe des Sommers freigeschaltet werden soll.
Träger können sich bereits jetzt vorbereiten und benötigte Informationen zusammenstellen. Sozialpädagogische Musterkonzepte sowie eine Vorlage für die Tätigkeitsbeschreibung Beschäftigter stehen unter zbfs.bayern.de bereit. Die ersten Bescheide der Bewilligungsstelle werden voraussichtlich ab Herbst erstellt. „Mit der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes wollen wir das bestehende Schutzsystem stärken und einen möglichst nahtlosen Übergang gewährleisten“, sagt Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde ZBFS.