Urteil gegen Bundespolizisten bleibt umstritten

von Redaktion

37-Jähriger soll Kollegin vergewaltigt haben – Verteidigung und Staatsanwaltschaft legen Berufung ein

Schneizlreuth/Ruhpolding/ Traunstein – Elf Monate Haft wegen Vergewaltigung, ausgesetzt zur Bewährung: So urteilte das Traunsteiner Amtsgericht am 6. August gegen einen 37-jährigen Bundespolizisten aus der Nähe von Landshut. Rechtskräftig ist der Richterspruch aber nach wie vor nicht.

Wie das Amtsgericht Traunstein auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen jetzt mitgeteilt hat, haben sowohl die Verteidiger des Polizisten, als auch die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Der Bundespolizist, seine betroffene 26-jährige Kollegin und weitere Beamte – alle stationiert am Münchner Flughafen – machten am 11. Januar 2024 einen Ausflug zum Biathlon-Weltcup in Ruhpolding. Nach einem langen Abend landeten der Angeklagte, die Frau und ein weiterer Kollege wie geplant im gemeinsamen Hotelzimmer in Schneizlreuth. Mitten in der Nacht sei sie mit starken Schmerzen aufgewacht. „Dann hab‘ ich gemerkt, dass jemand mit den Fingern in mich eindringt. Ich war in Schockstarre. Dann habe ich mich umgedreht und er hatte seinen Penis schon in der Hand“, so die 26-jährige Bundespolizistin in der Gerichtsverhandlung.

Nachdem sie ihm einen festen Hieb gegeben hatte, habe ihr Kollege dann aufgehört. Nach dem Gesetz gilt auch ein Eindringen mit den Fingern als Vergewaltigung. Der Angeklagte war als Gruppenleiter ihr Vorgesetzter. Die Frau ließ sich inzwischen nach Sachsen versetzen.

Dass beide Parteien jetzt Berufung gegen das Urteil einlegen, verwundert nicht. Der Angeklagte selbst sagte in der Verhandlung gar nichts. Seine Verteidiger, Sarah Stolle und Alexander Betz, forderten einen Freispruch. Immer wieder versuchten die Anwälte, die Glaubwürdigkeit der Frau in Zweifel zu ziehen. Staatsanwältin Sophie Schützwohl plädierte dagegen auf drei Jahre Gefängnis.

Richterin Barbara Dallmayer war sich in ihrem Urteil sicher: „Die Aussagen der Geschädigten waren immer konstant: bei der Polizei, vor Gericht und auch gegenüber Dritten oder bei der Gleichstellungsbeauftragten der Polizei.“ Die Frau habe auch keinen Belastungseifer gezeigt und sei vielmehr von Kollegen überredet worden, Anzeige zu erstatten. Ihre Aussage sei „voll glaubhaft“, so die Richterin.

Der 37-Jährige muss laut Urteil darüber hinaus eine Geldbuße in Höhe von 5.000 Euro an die Kinderkrebshilfe zahlen. Außerdem habe er auch die Gerichtskosten der Ex-Kollegin zu begleichen. Sollte der Berufung stattgegeben werden, muss das Verfahren eine Instanz höher, am Landgericht, komplett neu aufgerollt werden. Xaver Eichstädter

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