Traunstein/Bad Aibling – Zwölf Jahre wegen Totschlags: So lautete das Urteil vom Vorsitzenden Richter Volker Ziegler am 14. Verhandlungstag (13. August) gegen Abdelrehim M. (45). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – und wird es so schnell auch nicht werden. Denn nach Auskunft des Landgerichts Traunstein hat die Verteidigung fristgerecht Revision eingelegt.
Da der Prozess gegen Abdelrehim M. in erster Instanz am Landgericht Traunstein geführt wurde, ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe für die Prüfung des Verfahrens zuständig. 2025 fällte der BGH ein Urteil in einem Prozess, der die Region Rosenheim aufgewühlt hatte: Karlsruhe verwies den sogenannten „Eiskeller-Prozess“ um den Tod der 23-jährigen Medizinstudentin Hanna nach Traunstein zurück.
Grund für die Aufhebung war die Sorge der Befangenheit gegenüber der Zweiten Jugendkammer des Landgerichts. Richterin Jacqueline Aßbichler und Staatsanwalt Wolfgang Fiedler hatten sich – ohne die Verteidigung einzubeziehen – per E-Mail über den Prozess ausgetauscht. Den daraus resultierenden Antrag von Verteidigerin Regina Rick schmetterte die Erste Kammer ab. So kam es zur Neuauflage. Und eben jene Erste Kammer sprach schließlich den mittlerweile 23-jährigen Angeklagten in der Neuauflage des Prozesses frei.
Die Indizien scheinen im Fall des Aiblinger Mordprozesses stärker als im Eiskeller-Prozess. Das Schwurgericht Traunstein beurteilte, was es nach seiner Ansicht mit hoher Wahrscheinlichkeit beurteilen konnte: dass Abdelrehim M. seine Frau Eman E. am 11. November 2024 in der gemeinsamen Wohnung in Bad Aibling erschlagen hatte. Der Gewalttat musste eine Ehehölle vorangegangen sein: Zeugen berichteten, dass Abdelrehim M. seine – wie auch er aus Ägypten stammende – Frau gegängelt, bedroht, vor anderen herabgewürdigt und gedemütigt hatte. Zudem hatte er sie elektronisch überwacht. Gegen ihn sprach auch, dass DNA von ihm an einem Müllsack entdeckt wurde, in dem Eman E.s Leiche im Wald eingewickelt gewesen war.
Was genau am 11. November 2024 geschah, konnte vor Gericht nicht lückenlos geklärt werden. Eman E. scheint schon länger den Entschluss gefasst zu haben, Abdelrehim M. zu verlassen und die drei gemeinsamen Söhne mitzunehmen. Dazu hatte sie sich via Facebook mit einer Community ägyptischer Frauen in Deutschland vernetzt. Abdelrehim M. schlug ihr nach Ansicht des Gerichts mit einem Werkzeug den Schädel ein. Nachdem er sie getötet hatte, soll er die Leiche wie Müll in einem Waldstück entsorgt haben, drei Kilometer von der Wohnung entfernt. Eman E.s sterbliche Überreste wurden durch Zufall entdeckt, sieben Monate nach ihrem Tod. Abdelrehim M. meldete seine Frau noch am 11. November als vermisst – und verbreitete danach verschiedene Versionen, wohin seine Frau gegangen sei. Eben wegen ihrer Vorbereitungen gingen die Ermittler lange Zeit davon aus, dass die Frau tatsächlich untergetaucht sei. Wie lange sie das taten, bis der Verdacht gegen den Mann konkret wurde, war eine der umstrittensten Fragen des Prozesses.
Die Verteidigung brachte unter anderem ein Verwertungsverbot der Beweise durch, die im April 2024 von der Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt worden waren. Tötete Abdelrehim M. seine Frau aus niedrigen Beweggründen, weil sie ihn verlassen wollte? Davon geht Staatsanwalt Wolfgang Fiedler aus. Oder eskalierte am 11. November 2024 ein Streit, was Ziegler und seine Kollegen in der Schwurkammer nicht ausschließen wollten? Das wird sich womöglich nie sagen lassen. Schon gar nicht vor der Entscheidung der Richter in Karlsruhe.
Für die schriftliche Begründung der Revision haben Abdelrehim M.s Verteidiger Claus Erhard und Juliane Weber einen Monat Zeit, also in etwa bis Mitte September. Danach hat die Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Entgegnung. Nicht von der Partie ist aktuell Regina Rick. Die Staranwältin hatte sich schon früh vom Prozess verabschiedet. Zwar habe sie das Mandat noch nicht zurückgegeben. Doch sei sie beim Einlegen der Revision nicht dabei gewesen, sagte sie dem OVB.
So oder so, der BGH prüft sorgfältig. Und lässt sich dazu Zeit. Im „Eiskeller-Prozess“ hob der BGH am 28. April 2025 das Urteil auf, das über 13 Monate zuvor gefallen war – am 19. März 2024. Michael Weiser