Mühldorf – Am Montag (24. August) kam es laut Bundespolizei zu einem „gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr“. Was war geschehen? Im Streckenbereich zwischen Mühldorf und Ampfing waren dem Lokführer eines Regionalzuges bis zu 20 Zentimeter große Steine sowie mehrere Äste auf den Gleisen aufgefallen.
Der Zug überfuhr diese Gegenstände. Wie die Bundespolizei mitteilte, entstanden dabei „ungewöhnliche Geräusche, weshalb der Zug anschließend zur Überprüfung in eine Werkstatt gebracht wurde“. Personen kamen bei dem Vorfall nicht zu Schaden.
Waren es Kinder
oder Jugendliche?
Ein Zeugenaufruf der Polizei brachte bis Donnerstagmittag keine neuen Hinweise auf die Täter. „Nach bisherigen Erkenntnissen könnten sich vor dem Vorfall Kinder oder Jugendliche mit Fahrrädern im Bereich der Gleise aufgehalten haben“, meldete die Pressestelle der Bundespolizei Freilassing. „Ob diese Personen mit dem Ablegen der Gegenstände in Zusammenhang stehen, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.“
Die Deutsche Bahn will sich auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen und Innsalzach24 nicht zu der Sache äußern, auch keine Stellungnahme zu möglichen Schäden an dem Zug abgeben. „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns aufgrund der laufenden Ermittlungen derzeit nicht zu dem Vorfall äußern können“, sagte eine Sprecherin der Deutschen Bahn.
Derartige Fälle landen immer auf dem Tisch der zuständigen Staatsanwaltschaft. Wie viele das pro Jahr sind, kann Oberstaatsanwalt Markus Andrä, Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein, aber nicht sagen. „Es werden hier keine Statistiken über derartige Fälle geführt“, so Andrä. Auch nicht darüber, wie hoch die Erfolgsaussichten von Ermittlungen gegen die meist unbekannten Täter sind.
Sollte es sich bei denen, die die Steine in den Gleisbereich gelegt haben, um Kinder handeln, gilt: „Kinder, also unter 14 Jahren, können strafrechtlich nicht belangt werden. Eine etwaige strafrechtliche Verantwortung der Eltern aufgrund von Verstößen gegen die Aufsichtspflicht ihrer Kinder, wäre einzelfallbezogen zu prüfen.“
Ganz allgemein zum Delikt „gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr“ – Paragraf 315, Absatz 1 Strafgesetzbuch – stellt Andrä fest: „Das Gesetz sieht hierfür einen Strafrahmen von sechs Monaten Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren vor.“
Im Zusammenhang mit dem aktuellen Vorfall auf den Gleisen zwischen Mühldorf und Ampfing warnt die Bundespolizei eindringlich: „Das Ablegen oder Einbringen von Gegenständen in den Gleisbereich stellt einen schweren Eingriff in den Bahnverkehr dar und kann katastrophale Folgen haben. Bereits kleinere Hindernisse können dazu führen, dass Züge entgleisen, Notbremsungen erforderlich werden oder es zu schweren oder tödlichen Verletzungen kommt. Fahrgäste, Zugpersonal und auch unbeteiligte Dritte werden dabei erheblich gefährdet.“
Auch das Betreten oder Aufhalten im Gleisbereich sei lebensgefährlich und verboten, so die Polizei: „Züge können nicht ausweichen, nähern sich oft mit hoher Geschwindigkeit und haben einen sehr langen Bremsweg. Personen im Gleisbereich begeben sich daher in akute Lebensgefahr.“ Das Betreten und Überqueren von Gleisen kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.
Mancher hat vielleicht selbst einmal eine Münze aufs Gleis gelegt, um sie von einem Zug überrollen und plattfahren zu lassen. Was oft als Kinderstreich oder Mutprobe verharmlost wird, kann aber richtig ins Auge gehen. „Die Züge fahren mit hoher Geschwindigkeit“, klärt etwa die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes im Internet auf. „Dabei können selbst kleine Dinge wie Steine, Schrauben oder Münzen beim Überrollen zu Geschossen werden und Menschen verletzen.“
Steine und Münzen
werden zu Geschossen
Hier noch einmal der Zeugenaufruf der Bundespolizei: Wer zu dem Vorfall am Abend des 24. August 2026 im Bereich der Bahnstrecke zwischen Mühldorf und Ampfing Hinweise geben kann, wird gebeten, sich per E-Mail an bpoli.freilassing@polizei.bund.de oder unter Telefon 08654/77060 zu melden.