Quarantänezone wird verkleinert

von Redaktion

Neue Regeln gegen Moschusbockkäfer im Landkreis Rosenheim

Rosenheim/Landkreis – Für den Kampf gegen den Asiatischen Moschusbockkäfer gelten seit vergangenem Freitag neue Vorgaben. Wie die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) mitteilt, erlässt sie dafür eine neue Allgemeinverfügung für das Offenland, während die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) die Regelungen für Waldflächen anpasst. Hintergrund ist eine neue EU-Durchführungsverordnung, laut Angaben der LfL wird damit der Radius der Pufferzone um die Befallsgebiete von bisher vier auf zwei Kilometer verringert. Außerdem müssen im Umkreis von 100 Metern um befallene Bäume vorsorglich alle Gehölze der Gattung Prunus gefällt werden.

Mit der neuen Abgrenzung ändert sich die Kulisse des bisherigen abgegrenzten Gebiets im Raum Rosenheim deutlich. Künftig umfasst die Quarantänezone nur noch Teile der Städte Bad Aibling, Kolbermoor und Rosenheim sowie der Gemeinden Großkarolinenfeld und Raubling. Bad Feilnbach, Schechen und Stephanskirchen, die bisher teilweise in der Quarantänezone lagen, befinden sich nun vollständig außerhalb. Auch in den weiterhin betroffenen Kommunen verringert sich die einbezogene Fläche. Den genauen Verlauf der neu abgegrenzten Zone zeigt eine Karte zur Allgemeinverfügung; zusätzlich stellt die LfL auf ihrer Internetseite eine digitale Karte mit detaillierten Gebietsgrenzen bereit.

Die verkleinerte Quarantänezone wirkt sich laut LfL positiv auf die Zahl der betroffenen gartenbaulichen Betriebe aus. Ihre Zahl halbiert sich von 14 auf sieben. Für die Hälfte der zuvor betroffenen Betriebe entfallen damit die Vorgaben zur Verbringung ihrer Pflanzen. Weitere Entlastungen ergeben sich in Bereichen, in denen bis einschließlich 2021 befallene Bäume festgestellt wurden: Diese Befallszonen wurden innerhalb der Quarantänezone gelöscht und gelten nun als Pufferzone. Dort ist das rechtlich vorgeschriebene Anpflanzverbot für Wirtspflanzen des Asiatischen Moschusbockkäfers – alle Gehölze der Gattung Prunus – aufgehoben. Fachleute empfehlen dennoch, in der Pufferzone bis zur endgültigen Tilgung des Schädlings weiterhin keine Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Pfirsich- und Aprikosenbäume sowie Kirschlorbeerhecken zu pflanzen. Die Ausdehnung der verbleibenden Befallszonen, in denen das Anpflanzverbot weiter gilt, kann auf der digitalen Karte der LfL eingesehen werden.

In der nun verkleinerten Quarantänezone werden die bisherigen Bekämpfungsmaßnahmen fortgeführt. Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein (für das Offenland) und Rosenheim (für den Wald) kontrollieren weiterhin Wirtsbäume, hängen Lockstofffallen auf und prüfen diese auf gefangene Käfer. Die wesentliche Änderung besteht darin, dass gemäß den neuen EU-Vorgaben im Umkreis von 100 Metern um festgestellte Befallsbäume vorsorglich alle Wirtspflanzen gefällt werden müssen – unabhängig davon, ob sie Symptome zeigen oder nicht. Betroffen sind unter anderem Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Pfirsich- und Aprikosenbäume sowie Kirschlorbeerhecken.

Nach Angaben der LfL wurde diese für Grundstückseigentümer sehr einschneidende Maßnahme bereits in sieben bayerischen Quarantänezonen erfolgreich zur Bekämpfung des nah verwandten Asiatischen Laubholzbockkäfers eingesetzt. Fachexperten sehen darin ein wichtiges Instrument, um Befallsherde rasch zu tilgen beziehungsweise wirksam einzudämmen; deshalb ist die Regelung nun auch in die EU-Vorgaben zum Asiatischen Moschusbockkäfer übernommen worden.

Die Bilanz der bisherigen Bekämpfung im Raum Rosenheim fällt positiv aus. Seit Beginn der Maßnahmen im Jahr 2016 ist die Zahl der jährlich befallenen Bäume kontinuierlich gesunken. 2018 wurden nach Behördenangaben noch 57 befallene Gehölze entdeckt und gefällt, seit 2023 liegt die Zahl bei weniger als zehn pro Jahr. Im Jahr 2025 wurde nur noch ein befallener Baum nachgewiesen. Aufgrund dieser Entwicklung bestehe die berechtigte Hoffnung, dass künftig nur noch wenige befallene Bäume gefunden werden und damit auch die vorsorgliche Fällung von Wirtspflanzen im 100-Meter-Umkreis nur selten erforderlich sein wird, heißt es in der Mitteilung. Die neue Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers gilt bis Dienstag, 31. Dezember 2030. Weitere Informationen und die vollständige Pressemitteilung stellt die LfL online bereit.

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