Störenfriede dürfen verbannt werden

von Redaktion

Urteil: Bundesweite Stadionverbote für Fans zulässig

Frankfurt/Main – Wenn die Gefahr besteht, dass Fußballfans Spiele stören werden, sind bundesweite Stadionverbote grundsätzlich rechtmäßig. Das bekräftigte das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (OLG) mit einem gestern veröffentlichten Urteil. Damit wies es zudem Schadenersatzansprüche betroffener Fans zurück. Fußballfans und Mitglieder eines Vereins von Ultras hatten gegen den Deutschen Fußball-Bund geklagt.

Auslöser für die Stadionverbote in dem Fall waren Auseinandersetzungen zwischen Anhängern verschiedener Fußballvereine am Flughafen Dortmund im Vorfeld eines Bundesligaspiels im März 2013. Gegen die Fans wurden Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs eingeleitet, woraufhin der DFB bundesweite Stadionverbote unterschiedlicher Dauer aussprach. Nach Einstellung der Ermittlungen im November 2013 wurden die Verbote wieder aufgehoben. Betroffene Fans klagten daraufhin auf Schadenersatz. Sie forderten eine Entschädigung von pauschal 500 Euro für den entgangenen „Genuss der Spiele“ sowie die Erstattung ihrer Rechtsanwaltskosten. In erster Instanz sprach ihnen das Landgericht Schadenersatz für die Anwaltskosten zu, stellte aber auch fest, dass das Stadionverbot gerechtfertigt gewesen sei. Dagegen legten Kläger und DFB Berufung beim OLG ein.

Das OLG urteilte nun, dass der DFB keinerlei Zahlungen an die Kläger zu leisten hat. Mit den Stadionverboten sei keine schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Kläger verbunden gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Stadionverbote bezweckten eine präventive Wirkung. Dies rechtfertige es, sie auch gegen Besucher auszusprechen, „die zwar nicht wegen einer Straftat belangt werden, deren bisheriges Verhalten aber besorgen lässt, dass sie bei künftigen Spielen sicherheitsrelevanter Störungen verursachen werden“. dpa

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