Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland wegen einer unzureichenden Untersuchung von Zusammenstößen zwischen Polizisten und Münchner Fußballfans verurteilt. Den Klägern – zwei Fans – sprach er je 2000 Euro Entschädigung zu. 2007 hatten Polizisten nach einem Spiel zwischen dem FC Bayern II und dem TSV 1860 II Pfefferspray und Schlagstöcke eingesetzt.
Dass es damals nicht zur Anklage kam, lag daran, dass die beiden Fans die Beamten nicht identifizieren konnten, da diese Schutzhelme mit Visier und Uniformen ohne Namensschilder oder Identifikationsnummern trugen. Die Straßburger Richter kritisierten, dass dieser Umstand nicht ausreichend ausgeglichen wurde. So sei Videomaterial nur teilweise ausgewertet worden, zudem seien nicht alle Beamte befragt worden. dpa