EU-Kommission kontra ISU

von Redaktion

Brüssel – Die Internationale Eislaufunion (ISU) schränkt ihre Sportler und konkurrierende Veranstalter nach einer Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter in unerlaubter Weise ein. Der Eislauf-Weltverband müsse Sperren und Sanktionen für Eisschnellläufer, die an Wettbewerben anderer Verbände teilnehmen, unverzüglich aufheben, teilte die EU-Kommission am Freitag in Brüssel mit. Die ISU habe nun 90 Tage Zeit, ihre Bestimmungen zu ändern. Ansonsten könnten ihr Strafgelder in Höhe von fünf Prozent ihres durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes auferlegt werden.

Eisläufern, die bei Wettkämpfen antreten, die nicht von der ISU genehmigt sind, drohen nach Angaben der EU-Kommission derzeit etwa Teilnahmeverbote für die Olympischen Spiele oder Weltmeisterschaften – im äußersten Fall sogar lebenslange Sperren. Dies schränkt aus Sicht der EU-Kommission nicht nur die unternehmerische Freiheit der Sportler ein, sondern verhindert auch, dass neue Veranstalter Eisschnelllauf-Wettbewerbe ausrichten.

Auslöser der Untersuchung war eine Beschwerde des Eisschnelllauf-Olympiasiegers Mark Tuitert und des Shorttrack-Weltmeisters Niels Kerstholt. Die Niederländer hatten sich wegen des ISU-Teilnahmeverbots für das finanziell lukrative „Icederby“ in Dubai beklagt.  dpa

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