Bader scheitert vor Gericht

von Redaktion

Ehemaliger SCR-Geschäftsführer klagt erfolglos gegen Entlassung

Riessersee – Das Duell ist entschieden. Ralph Bader hat den Prozess gegen die SC Riessersee GmbH mit Alleingesellschafter Udo Weisenburger verloren . Der ehemalige Geschäftsführer Bader war von Weisenburger am 24. März 2017 fristlos entlassen worden und hatte nun dagegen geklagt. Das Urteil: Die Kündigung ist rechtens.

Richter Dr. Tobias Romeikat hatte nur einen Grund aus den diversen bewertet, die Bader zum Vorwurf gemacht wurden: Am 20. Januar 2017 hatte der ehemalige Geschäftsführer in einem Hotel am Münchner Flughafen eingecheckt, dort mit einer Begleitperson übernachtet und gegessen. Die 420 Euro hatte er über die GmbH abgerechnet. Dieser Grund war in der mündlichen Verhandlung auch von Seiten der SC Riessersee GmbH als wichtigster genannt worden. Romeikat sagte zu Bader: „Sie hätten nicht übernachten müssen. Sie hätten aus Garmisch-Partenkirchen anreisen können.“ Damit war der Tatbestand der Untreue erfüllt, der die fristlose Kündigung stützt.

Bader, der bei der Urteilsverkündigung selbst anwesend war, zeigte sich überrascht. Ob er in Berufung geht, müsse er überlegen. Weisenburger hofft derweil, „die Auseinandersetzung der Vergangenheit abschließen“ und sich „auf den Sport konzentrieren“ zu können.

Sportlich lief es für die Weiß-Blauen in der DEL 2 am Wochenende sehr gut: Mit dem 3:2 nach Penaltyschießen gegen Kaufbeuren und dem 4:1 in Heilbronn festigte Riessersee den fünften Tabellenrang. titus fischer

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