Erfurt – Verbände und Vereine blicken heute nach Erfurt: Das Bundesarbeitsgericht verhandelt die Revision des Falls Heinz Müller. Es geht dabei vor allem um die Rechtmäßigkeit von befristeten Arbeitsverträgen im Profigeschäft. Eine Entscheidung zugunsten des früheren Torhüters von Mainz 05 könnte ähnlich weitreichende Folgen haben wie das Bosman-Urteil, das einst das Transfersystem revolutionierte.
Bei der DFL als Dachorganisation der 36 Erst- und Zweitliga-Klubs und damit von etwa 1000 Lizenzspielern ist man optimistisch, dass das bisherige System bestehen bleibt. „Die Befristung von Arbeitsverträgen dient zum einen der Wettbewerbsfähigkeit eines Klubs und zum anderen dem Schutz der Integrität und Stabilität des Gesamtwettbewerbs einer Liga insgesamt“, argumentiert Jürgen Paepke, DFL-Direktor Recht.
Der inzwischen 39 Jahre alte Müller will nach Angaben seines Frankfurter Anwalts Horst Kletke selbst zur Verhandlung erschienen. Der Ex-Keeper hatte 2012 einen Zweijahresvertrag bei den Mainzern unterschrieben, der sich nach 23 Einsätzen um ein weiteres Jahr verlängert hätte. Da ihn Trainer Thomas Tuchel damals in die U 23 verbannte, sah sich Müller um diese Chance gebracht. Er verklagte den Verein auf Lohn- und Prämienfortzahlung – und bekam in erster Instanz überraschend recht.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz aber kassierte den Entscheid. Der damalige Mainzer Klubchef Harald Strutz sah dies als einen Erfolg nicht nur für Mainz 05, sondern „für den gesamten Profisport“. Dort sind Zwei- bis Vierjahresverträge üblich. Alles darüber hinaus gilt bereits als Rentenvertrag in der schnelllebigen Branche. dpa