Gerichtshof für Menschenrechte: Doping-Kontrollsystem zulässig
Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Doping-Kontrollsystem nachdrücklich gestärkt. Doping-Fahnder dürfen Profisportler verpflichten, Monate im Voraus Angaben zu ihren Aufenthaltsorten zu machen. Das sogenannte Where-abouts-System verstoße nicht gegen die Menschenrechte