Frankfurt – Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat der Revision gegen das Verbandsgerichts-Urteil des NOFV gegen den Regionalligisten Cottbus stattgegeben. Damit ist das erstinstanzliche Urteil des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes (NOFV) vom 24. November 2017 aufgehoben. Das teilte der DFB gestern mit.
Das Bundesgericht verurteilte den FC Energie Cottbus wegen zweier Fälle unsportlichen und diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger – unter anderem rechtsradikale Sprechchöre und Gesten – zu einer Geldstrafe von 7000 Euro. Davon könne Cottbus bis zu 3000 Euro für Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwenden.
„Der DFB fährt eine klare Linie gegen rassistische und rechtsradikale Umtriebe. Für solche Verhaltensweisen ist in unserem Fußball kein Platz. Das hat auch der Verein Energie Cottbus in vollem Umfang so gesehen und deshalb dem Urteil zugestimmt“, sagte Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichtes die Verhandlung leitete.
Das Verbandsgericht hatte das Urteil des NOFV-Sportgerichts gegen Cottbus wegen der Vorkommnisse beim Regionalliga-Spiel zwischen dem SV Babelsberg und Cottbus (28. April 2017) aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Gegen diese umstrittene Entscheidung legte der DFB-Kontrollausschuss Revision ein.
Babelsberg, dessen Anhänger sich mit „Nazi-Schweine“-Sprüchen gegen die Cottbuser Fans gewehrt hatten, war wegen des Abbrennens von Pyrotechnik zu 7000 Euro verurteilt worden. dpa