Zwanziger abgeblitzt
OLG weist Schadenersatz-Forderung des früheren DFB-Chefs zurück
Frankfurt – Der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger ist mit seiner Schmerzensgeld-Klage im Zusammenhang mit dem Sommermärchen-Skandal erneut gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt/Main bestätigte ein Urteil des Landgerichts vom März 2017. Laut des OLG stellt das Ermittlungsverfahren