Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat dem Deutschen Fußball-Bund und den Proficlubs Rechtssicherheit beim vieldiskutierten Thema Stadionverbote gegeben. Der Ausschluss von Fans, die gewalttätig sind oder stören, verletzte nicht die Rechte der Betroffenen, entschieden die Richter.
Warum gibt es Stadionverbote?
Beim DFB gibt es ausführliche Richtlinien zu Stadionverboten von der Bundesliga bis zur Regionalliga. Wichtigstes Ziel ist die Verhinderung von Ausschreitungen. Stadionverbote sollen präventiv wirken, sie sind keine strafrechtliche Sanktion.
Welche Regeln gelten?
Stadionverbote fußen auf dem Hausrecht der Vereine. Es wird örtlich oder bundesweit ausgeübt. Der DFB listet eine ganze Reihe von Gründen für Stadionverbote auf. Darunter sind Gewalt, Nötigung, Haus- und Landfriedensbruch, Raub oder Diebstahl, das Mitbringen von Pyrotechnik oder Waffen sowie rechtsextremistische Handlungen. Stadionverbote können in besonders schweren Fällen bis zu drei Jahre dauern, bei Wiederholungen auch bis zu fünf Jahre. In minderschweren Fällen, etwa Verstößen gegen die Stadionordnung, dauert ein Verbotmaximal zwölf Monate.
Wie viele Fans sind betroffen?
Nach DFB-Angaben gab es Mitte 2016 gut 2350 Stadionverbote. Weil die Sanktionen zeitlich begrenzt sind, schwankt die Zahl ständig.
Warum befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema?
Ein Fan des FC Bayern begleitete seinen Verein 2006 zu einem Auswärtsspiel beim MSV Duisburg. Nach Auseinandersetzungen zwischen den beiden Fangruppen wurde gegen den damals 16-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs eingeleitet und später wegen Geringfügigkeit eingestellt. Inzwischen erhielt er ein bundesweites Stadionverbot bis Ende 2008. Der FC Bayern schloss ihn aus dem Verein aus und kündigte seine Jahreskarte.
Was sagt das Bundesverfassungsgericht zu der Beschwerde?
Mit einer Verfassungsbeschwerde monierte der junge Mann einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich). Der Erste Senat wies die Beschwerde als unbegründet zurück. Bundesweite Stadionverbote sind zulässig. Sie dürfen aber mit Blick auf das Gleichheitsgebot nicht willkürlich festgesetzt werden und müssen einen sachlichen Grund haben. Dafür reiche schon die Sorge, dass von einer Person die Gefahr künftiger Störungen ausgehe. (1 BvR 3080/09)
Wie reagiert der DFB auf dieses Urteil?
DFB-Präsident Reinhard Grindel begrüßt die Entscheidung der Karlsruher Richter. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat eine überragende Bedeutung und wird uns sicherlich auch bei den weiteren Gesprächen mit den Fanvertretern helfen“, sagte er. „Die Praxis der Stadionverbote ist bestätigt worden. Es gilt sie einzuhalten.“
Bewirken Stadionverbote etwas?
Das ist umstritten. Komplett verhindern können sie Ausschreitungen oder das Abbrennen von Pyrotechnik nicht, wie regelmäßig zu sehen ist. Nach gewalttätigen Vorfällen rufen Politiker und Funktionäre immer wieder nach harten Maßnahmen.
Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte bezeichnet Stadionverbote auf ihren Internetseiten als rechtsstaatlich bedenklich, weil alleine das Einleiten eines Ermittlungsverfahrens ohne Prüfung des Sachverhalts dafür ausreiche. Viele Fanorganisationen bezweifeln grundsätzlich, dass Stadionverbote wirklich geeignet sind, mehr Sicherheit zu schaffen. dpa