Frankfurt – Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat erneut Medienberichten widersprochen, wonach eine Selbstanzeige in der Affäre um die WM-Vergabe 2006 den Verband vor Schaden bewahrt hätte. „Die in den letzten Tagen wiederholt geäußerte Behauptung (…) ist sachlich und rechtlich falsch und beruht auf unzureichender Kenntnis der Funktion einer Selbstanzeige“, hieß es in einer Erklärung des vom DFB beauftragten Steuerfachanwalts Jan Olaf Leister.
„Vorab ist festzuhalten, dass eine Selbstanzeige nur dann erforderlich ist, wenn vorsätzlich falsche oder unvollständige Steuererklärungen abgegeben wurden. Dies ist im Hinblick auf die steuerliche Geltendmachung der Zahlung der 6,7 Millionen Euro aber gerade nicht der Fall, denn sowohl damals als auch heute gehen die Verantwortlichen des DFB davon aus, dass der Abzug als Betriebsausgabe steuerlich richtig ist“, betonte Leister: „Selbst wenn aber Veranlassung für eine Selbstanzeige bestanden hätte, so hätte dadurch weder eine Steuernachzahlung, noch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens vermieden werden können.“
Steuerexperte Leister weiter: „Durch eine Selbstanzeige kann auch nicht die Einleitung und Durchführung eines Ermittlungsverfahrens vermieden werden. Die Behörden sind vielmehr verpflichtet, bei Eingang einer Selbstanzeige ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung einzuleiten.“
Die Bild-Zeitung hatte unter Berufung auf den Abschlussbericht der ermittelnden Steuerfahnder berichtet, dass eine Selbstanzeige dem Verband weniger geschadet hätte. Zudem schrieb das führende Boulevardblatt, dass der heutige DFB-Präsident Reinhard Grindel in seiner früheren Funktion als Schatzmeister erst zwei Tage nach der Razzia im November 2015 Kontakt zum Finanzamt Frankfurt aufgenommen habe. sid