Paris – Die Organisatoren der Tour de France nehmen den Fall Christopher Froome offenbar selbst in die Hand. Weil der Weltverband UCI auch nach knapp zehn Monaten in der Asthmamittel-Affäre um den britischen Topstar kein Urteil gefällt hat, will nun Veranstalter ASO Froome von der am 7. Juli beginnenden Frankreich-Rundfahrt ausschließen. Dies berichtet die Tageszeitung „Le Monde“.
Ein Sky-Sprecher bestätigte dem englischen Guardian die Berichte. „Wir sind aber zuversichtlich, dass Chris Froome die Tour de France fahren wird. Er hat nichts falsch gemacht“, hieß es.
Nur wenige Tage vor dem Tour-Start in der Vendée wäre eine Ausladung der größtmögliche Paukenschlag in der Post-Armstrong-Ära. Zwar muss für Froome trotz positiver Dopingprobe bis zum UCI-Urteil noch die Unschuldsvermutung gelten. Die ASO beruft sich laut Le Monde aber auf ihr Regelwerk, das einen Ausschluss des Sky-Kapitäns möglich macht.
Froome darf weiter Rennen fahren, bis der Fall vom Radsport-Weltverband UCI geklärt ist – im Mai gewann er den Giro, nachdem er am drittletzten Tag einen spektakulären Alleingang über 80 Kilometer hingelegt hatte.
UCI-Präsident David Lappartient erklärte gestern nach den Zeitungsberichten, dass noch bis zur Tour eine Entscheidung in Sachen Froome fallen soll. „Ich habe immer gesagt, dass wir die Position der UCI vor dem Tourstart verkünden werden. Und die beginnt am nächsten Samstag, deshalb werden wir unter der Woche reden.“
Die Tour-Organisatoren begründen ihren Vorstoß aber anscheinend mit Artikel 28 ihrer Regularien, mit dem sie sich das ausdrückliche Recht einräumen, einem Fahrer oder einem Team das Startrecht zu verweigern, wenn dadurch das Ansehen der ASO oder eines ihrer Rennen beschädigt wird.
Gegen den Briten Froome, 33, laufen seit Monaten Ermittlungen aufgrund eines positiven Dopingtests auf das Mittel Salbutamol während der Spanien-Rundfahrt 2017. Die Werte des späteren Vuelta-Siegers lagen um das Doppelte über dem erlaubten Grenzwert.
Nach „Le-Monde“-Informationen hat Sky den drohenden Ausschluss seines Kapitäns vor dem Schiedsgericht des Nationalen Olympischen Komitees für den französischen Sport (CNOSF) angefochten. Der Fall wird demnach morgen verhandelt, ein Urteil soll am Mittwoch folgen.
Ob sich Froome aber überhaupt in die Tour einklagen kann, ist fraglich. Immerhin handelt es sich nicht um eine Meisterschaft eines Verbandes, sondern de facto um eine private Veranstaltung, demnach hat die ASO das Hausrecht und kann durchaus Fahrer zu unerwünschten Personen erklären. Als Gegenbeispiel dient gleichwohl Tom Boonen (2009), der sich nach einem Kokainvergehen den Start erfolgreich erstritt.