Das Geheimnis um die vier vom Weltverband IBU wegen des Verstoßes gegen Anti-Doping-Richtlinien beschuldigten russischen Athleten ist offenbar gelüftet. Laut der russischen Nachrichtenagentur TASS stehen mit Jewgeni Ustjugow und Svetlana Slepzowa zwei Olympiasieger auf der Liste. Daneben wird offenbar gegen die früheren Junioren-Weltmeister Alexander Petschonkin und Alexander Tschernyschow ermittelt. Die IBU hat die Namen allerdings noch nicht bestätigt. Die Betroffenen haben zunächst 14 Tage Zeit, auf die Beschuldigungen zu reagieren.
Der Anwalt des belgischen Drittligisten FC Seraing, Jean-Louis Dupont, ist sicher, hat vor einem Brüsseler Berufungsgericht erwirkt, dass die Verpflichtung rechtswidrig ist, Streitigkeiten zwischen Spielern, Vereinen und Verbänden vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS zu regeln. „Angesichts dieses Entscheids wird es den Verbänden in der Zukunft nicht mehr möglich sein, jedem Gegner in allen Fällen den Weg zum Schiedsverfahren bei CAS aufzuzwingen“, teilte Dupont zusammen mit Anwaltskollegen mit. Ein Urteil, das Claudia Pechstein aufhorchen ließ. „Auch in meinem Fall ist mehr als deutlich geworden, dass der CAS kein unabhängiges Schiedsgericht ist“, sagte die Eisschnellläuferin. Sie könne sich nicht vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht anders entscheiden werde wie die Richter in Belgien. Pechsteins Fall ist ähnlich gelagert. Sie will in dem Schadenersatz-Prozess gegen die Internationale Eislauf-Union ebenfalls vor ein Zivilgericht. Ein Termin für die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht ist noch nicht bekannt.