München) – Der FC Bayern darf Stadion-Tickets sperren, wenn Fans diese auf einem Zweitmarkt gekauft haben. Das Oberlandesgericht München (OLG) hat die Berufung eines Tickethändlers gegen ein Urteil des Landgerichts München I zurückgewiesen. Die Richter fällten ein sogenanntes Versäumnisurteil, weil der Kläger nicht zur Verhandlung erschienen war. Dieser verkauft hauptberuflich Fußballkarten zu einem höheren Preis weiter. Er kündigte aber an, an seiner Berufung festhalten zu wollen.
Der Tickethändler hatte sich dagegen gewandt, dass der Verein unter anderem die Karte eines Käufers storniert und diesem den Zugang in die Allianz Arena verweigert hatte. Er habe mit seinem Geschäftsmodell niemals direkt beim FC Bayern die Tickets gekauft. Deswegen dürften die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Clubs festgeschriebenen Maßnahmen bei Weiterverkauf, wie Zugangsverbot zum Stadion und Ticketsperre, nicht zur Anwendung kommen. Die AGB seien nur für Fans gültig, die ihre Karten direkt beim FC Bayern und nicht auf dem Zweitmarkt kauften, so sein Argument. Auf einem Ticket-Zweitmarkt können Fans Karten für Spiele kaufen, ohne über die offiziellen Verkaufsstellen des Fußballvereins zu gehen. Der Club schränkt in seinen AGB den Weiterverkauf von Karten ausdrücklich ein. dpa