Berlin – Der Deutsche Olympische Sportbund hat vor voreiligen Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Claudia Pechstein gewarnt. „Auch in diesem Fall lohnt es sich, das Urteil ganz genau zu studieren und dieses nicht vorschnell zu bewerten. Gerade deshalb werden wir uns in der notwendigen Professionalität mit diesem und den daraus resultierenden Konsequenzen auseinander setzen“, erklärte DOSB-Chef Alfons Hörmann.
Der EGMR hat die Unabhängigkeit des Internationalen Sportgerichtshofs CAS bekräftigt, doch der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin eine Entschädigung von 8000 Euro zugesprochen. Der Gerichtshof bestätigte Pechstein erstmals, dass sie vor dem CAS vor über neun Jahren kein faires Verfahren hatte, da die Verhandlung nicht öffentlich durchgeführt wurde. Pechstein wertete dies zwar als Erfolg, wird aber voraussichtlich Rechtsmittel gegen die EGMR-Entscheidung einlegen.
Hörmann, der vor Jahren schon Pechstein als „Opfer und nicht als Täter“ bezeichnet hatte, äußerte volles Verständnis dafür, dass die Berlinerin für ihre Rechte als Athletin kämpft. Der DOSB werde „sie dort, wo sinnvoll und möglich, auch gerne weiterhin unterstützen.“ Athleten sollten nicht nur im Mittelpunkt stehen, sondern auch eine in jeder Hinsicht faire Behandlung erfahren. dpa