DFB-Urteil: Bewährung und Geldstrafe für BVB

von Redaktion

Frankfurt – Borussia Dortmund muss wegen der Anfeindungen gegen Hoffenheims Mehrheitseigner Dietmar Hopp eine Geldstrafe in Höhe von 50 000 Euro zahlen. Zudem verhängte das DFB-Sportgericht eine Auswärtssperre auf Bewährung: Sollte sich das Fehlverhalten der BVB-Fans wiederholen, muss Dortmund bis 2022 bei Bundesligaspielen in Hoffenheim auf Fans verzichten.

„Wir waren bemüht, ein Urteil zu finden, das sehr spezifisch auf die Situation bei Spielen von Hoffenheim gegen Dortmund abzielt“, sagte der Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz: „Ob es zum Teilausschluss kommt, ist fraglich. Wenn es nach uns geht, kommt es nicht dazu. Eine Bewährungsstrafe ist erzieherisch meist wirkungsvoller, als wenn man gleich die Maßnahme anordnet.“

Der BVB wird zudem dazu verpflichtet, bis zum Ende der Saison 2021/2022 bei Spielen in Sinsheim mindestens 50 qualifizierte Ordnungskräfte aus den eigenen Reihen einzusetzen. Für die BVB-Fans gilt im gleichen Zeitraum ein Fahnenverbot.

Hopp war während des Spiels der TSG gegen den BVB am 22. September (1:1) aus dem Dortmunder Fanblock heraus massiv beleidigt worden – auch mit einem Banner, auf dem das Gesicht des 78-Jährigen in einem roten Fadenkreuz zu sehen war. Angeklagt wurde Dortmund zudem wegen drei weiteren, diffamierenden Spruchbändern sowie der Sachbeschädigung in den Sanitärbereichen des Gästeblocks (rund 5000 Euro Schaden).  sid

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