BVB-Attentäter muss 14 Jahre ins Gefängnis

von Redaktion

Schwurgericht verteilt Sergej W. für seinen Bombenanschlag auf Dortmunder Mannschaftsbus

Dortmund – BVB-Attentäter Sergej W. muss 14 Jahre hinter Gitter. Das Dortmunder Landgericht befand den 29-Jährigen gestern des 29-fachen Mordversuches, der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar lebenslänglich gefordert, die Verteidigung des in Russland geboren Angeklagten für eine Strafe deutlich unter zehn Jahren plädiert.

Die Anwälte von Sergej W. kündigten nach der rund 70-minütigen Urteilsbegründung an, in den kommenden Tagen über eine mögliche Revision zu entscheiden. Der Angeklagte, der im weißen Hemd und schwarzer Hose das Urteil regungslos aufnahm und anschließend nur wenige Worte mit einem seiner Verteidiger wechselte, hatte mit dem Bombenanschlag auf die Mannschaft von Borussia Dortmund am 11. April 2017 nicht nur den BVB aus dem Gleichgewicht gebracht, sondern die gesamte Fußballwelt erschüttert.

Nach dem elfmonatigen Prozess sah es der Vorsitzende Richter Peter Windgätter als erwiesen an, dass Sergej W. aus Rottenburg am Neckar bei seinem Anschlag Todesopfer billigend in Kauf genommen habe. Dass der psychisch labile Angeklagte nicht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde, habe er seinem Teilgeständnis zu verdanken.

So hatte Sergej W. nicht nur die Tat als solche zugegeben, sondern frühzeitig auch im Prozess die Beschaffenheit seines Sprengsatzes verraten. Zudem sei er nicht vorbestraft, erklärte Windgätter, der davon ausgeht, dass dem Verurteilten aufgrund seiner „schüchternen Persönlichkeit“ im Gefängnis „kein Zuckerschlecken“ erwartet.

Unabhängig davon habe er den Anschlag mit dem Ziel der Selbstbereicherung aber akribisch geplant und den Verdacht durch falsche Spuren in seinem Hotelzimmer am Anschlagsort und in der Nähe der Bomben auf den Islamischen Staat (IS) lenken wollen. Insgesamt seien zudem drei Mordmerkmale erfüllt: „Habgier, Heimtücke und Begehung einer Tat mit gemeingefährlichen Mitteln.“ Dass der Angriff angesichts der Wucht der Sprengkörper noch recht glimpflich ausgegangen sei, hätte Sergej W. nicht vorhersehen können.

Chefankläger Carsten Dombert hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, weil er der Überzeugung ist, dass Sergej W. bei der Abfahrt des Mannschaftsbusses zum Champions-League-Heimspiel gegen die AS Monaco drei Sprengsätze mit Metallstiften am Teamhotel von Borussia Dortmund zündete, um die Spieler zu töten und damit den Kurs der BVB-Aktie zum Absturz zu bringen. Der Angeklagte hatte zugegeben, dass er mit Optionsscheinen auf einen Kurssturz der Aktie gewettet hatte und sich einen Gewinn von einigen Zehntausend Euro erhofft hatte.

Die Verteidiger Carl Heydenreich und Christos Psaltiras hatten nur eine Haftstrafe wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion beantragt. Der Argumentation der Anwälte konnte Windgätter aber nicht folgen, zumal auch die Sachverständigen zu einer anderen Schlussfolgerung gekommen waren.

In Prozess hatte das Gericht auch fast alle damaligen Businsassen als Zeugen vernommen. Nationalspieler Matthias Ginter war bei seiner Aussage in Tränen ausgebrochen. „Es befinden sich immer noch einige Spieler in psychologischer Behandlung“, verriet Windgätter.  sid

Artikel 10 von 11