Skirennfahrer Stefan Luitz (26) wehrt sich wie angekündigt vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS gegen den Verlust seines ersten Weltcup-Sieges. Die entsprechenden Berufungsunterlagen sollten gestern in die Post gehen, wie seine Anwältin mitteilte. Einen Antrag auf einstweilige Aussetzung der Strafe hatte der CAS vor knapp drei Wochen abgelehnt.
Luitz hatte bei seinem Sieg in Beaver Creek Anfang Dezember in einem Aufenthaltsbereich an der Rennstrecke Sauerstoff durch eine Maske eingeatmet und damit gegen das Reglement des Skiweltverbandes verstoßen. Die FIS disqualifizierte Luitz deswegen wegen eines Regelverstoßes für das Rennen und folgte damit einer Formulierung im entsprechenden Paragrafen des Anti-Doping-Reglements. Luitz wehrt sich gegen die Strafe und begründet dies unter anderem damit, dass Sauerstoffzufuhr von der Welt-Anti-Dopingagentur WADA explizit erlaubt ist und es damit einen Widerspruch zwischen FIS- und WADA-Richtlinien gibt. „Es geht auch darum, ob die Regel so Bestand haben kann oder im Sinne aller Athleten korrigiert werden muss“, sagte Luitz’ Anwältin.