Riberys Steak-Affäre: Keine Ermittlungen

von Redaktion

Die Staatsanwaltschaft München sieht nach der Affäre um das „goldene Steak“ von Fußballstar Franck Ribery keinen Anlass für ein Ermittlungsverfahren gegen den Bayern-Profi. Es seien zwei Strafanzeigen gegen Ribery eingegangen, berichteten die Ermittler gestern. Anlass für die Anzeigen waren nicht das Steak, sondern die obszönen Grobheiten, die der Bayern-Profi anschließend über Social Media gegen seine Kritiker in den französischen Medien verbreitet hatte. Damit eine Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden kann, muss diese jedoch gezielt gegen bestimmte Personen gerichtet sein. Das war nach Angaben der Staatsanwälte bei den verbalen Ausfällen von Ribery nicht der Fall. Über die offiziellen Social-Media-Kanäle des französischen Fußballprofis waren Anfang des Jahres obszöne Beleidigungen verbreitet worden – als Reaktion auf Kritik an einem mit Blattgold verzierten Steak, das dem 35-Jährigen bei einem Restaurantbesuch serviert worden war. Der FC Bayern brummte Ribery dafür eine hohe Geldstrafe auf.

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