Ein gängiges Urteil zum Videobeweis im Fußball lautet: Er ist grundsätzlich eine feine Sache, denn er sorgt für mehr Gerechtigkeit – schade ist aber, dass die Stammtische keinen Diskussionsstoff mehr haben.
Diese Einschätzung ist falsch. Die Debatten verstummen nicht, man kann sich nach wie vor die Köpfe heiß reden. Denn in seinem Streben nach Gerechtigkeit verrennt sich der Fußball ins Schaffen von Übergerechtigkeiten, die dann neue Ungerechtigkeiten schaffen.
So wurde in der Video-Assistant-Referee-Praxis stillschweigend das (Nicht-)Abseits-Kriterium der „gleichen Höhe“ abgeschafft. Es gibt kein „Auf einer Linie stehen“ mehr, denn die nun verfügbare kalibrierte Abseitslinie ist wie das Zielfoto beim 100-Meter-Lauf, über das sich die Kampfrichter so lange beugen, bis sie einen Vorsprung und einen Rückstand ausgemacht haben. „Mit der Kniescheibe im Abseits“, kommentierte Thomas Müller neulich eine Entscheidung, die den FC Bayern traf. Und wir fühlen uns erinnert an die Olympischen Spiele 1972 in München, als in der Schwimmhalle im Lagen-Rennen zwei Athleten mit der bis aufs Hundertstel gleichen Zeit anschlugen. Es gab aber keine zwei Sieger – man tauchte ein in die Welt der Tausendstel. Schnell schaffte man das wieder ab. Wohin hätte es geführt?
Das noch größere Reizthema im Fußball als Abseits ist die Auslegung der Handspiel-Regel. Am Wochenende gab es wieder eine Handvoll Fälle. Problematik hier: Der Videobeweis sorgt für keine schlüssige Auflösung, denn zu vieles spielt sich im Graubereich ab. Wo keine unumstößliche Wahrheit auszumachen ist, kann eine Entscheidung, egal wie sie ausfällt, keine absolut fehlerhafte sein, die das Eingreifen von außen rechtfertigen würde. Oder soll man doch sicherheitshalber Video schauen, wenn man schon die Möglichkeit hat?
Ist ein Handspiel Absicht? (Un-)vermeidbar? Welche Armhaltung ist (un)natürlich? Sogar Schiedsrichter sind uneins. Vielleicht muss man den Spielern einen Chip ins Gehirn implantieren, und im Kölner Keller trifft ein Team aus Neurologen und Biomechanikern nach Auswertung der Daten die finale Entscheidung.
Guenter.Klein@ovb.net