Anklage gegen WM-Macher

von Redaktion

Niersbach und Zwanziger drohen harte Strafen – „Vorwürfe völlig haltlos“

Bern – In der Sommermärchen-Affäre wird es für die ehemaligen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger juristisch ernst. Über die dubiosen Millionenzahlungen in Richtung Schweiz und Katar wird nach jahrelangen Ermittlungen vor Gericht in Bellinzona verhandelt werden. Franz Beckenbauer als Architekt der WM 2006 muss wegen seines schlechten Gesundheitszustands hingegen vorerst keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft erhob gestern Anklage gegen Niersbach und Zwanziger sowie den ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt und dessen einstigen FIFA-Amtskollegen Urs Linsi. Dem Quartett wird vorgeworfen, im April 2005 über den eigentlichen Zweck einer Zahlung in Höhe von rund 6,7 Millionen Euro den Präsidialausschuss des WM-Organisationskomitees 2006 arglistig getäuscht zu haben.

Niersbach und Zwanziger wiesen die Anschuldigungen umgehend energisch zurück und griffen die Ermittler verbal an. „Ich mache mir um diesen Vorgang gar keine Gedanken, weil er mit rechtsstaatlichem Vorgehen nichts zu tun hat“, erklärte der 74 Jahre alte Zwanziger: „Diese unfähigen Ermittler rasen mit dem Kopf gegen eine Wand – und zum Schluss gewinnt immer die Wand. Das Ganze ist inzwischen längst ein Justizskandal und kein wirklich vorwerfbares Verhalten gegenüber den Beschuldigten.“

Niersbach reagierte angesichts der Umstände ungehalten. „Es ist bezeichnend für dieses unsägliche Verfahren, dass man als Betroffener nach über drei Jahren über die Medien erfahren muss, dass Anklage erhoben wird“, sagte der 68-Jährige: „Materiell wird sich herausstellen, dass die erhobenen Vorwürfe völlig haltlos sind.“

Das Verfahren gegen Beckenbauer war zuletzt abgetrennt worden. Erstmals nannten die Ermittler dafür nun den Gesundheitszustands des Ex-Funktionärs als Grund. Der Zustand des damaligen Chefs des WM-Organisationskomitees, der maßgeblich an den finanziellen Transaktionen beteiligt war, lasse „nach derzeitiger Prognose eine Teilnahme oder Einvernahme an der Hauptverhandlung“ vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona nicht zu.

Hätte Beckenbauer bei der noch nicht terminierten Verhandlung tatsächlich nicht erscheinen können, wäre die gesamte juristische Aufarbeitung auch gegen die anderen Beschuldigten in Gefahr geraten. Denn: Liegt bis April 2020 kein erstinstanzliches Urteil vor, ist die Angelegenheit verjährt.

Zwanziger und Schmidt sowie Linsi wird Betrug in Mittäterschaft vorgeworfen. Niersbach wird die Gehilfenschaft zu Betrug angelastet. Das Schweizer Strafgesetzbuches sieht dafür Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor. Eingestellt wurde im Juli laut Bundesanwaltschaft das Verfahren wegen des Verdachts auf Geldwäsche.

In dem Verfahren geht es um die weiterhin nicht geklärten Zahlungen von umgerechnet 6,7 Millionen Euro aus den Jahren 2002 und 2005. Beckenbauer hatte vom Unternehmer Robert Louis-Dreyfus einen Kredit in dieser Höhe erhalten, um einen von der FIFA geforderten Vorschuss für einen WM-Zuschuss von 250 Millionen Schweizer Franken für die damals nach eigenem Bekunden finanziell klammen WM-Macher zahlen zu können. Die 6,7 Millionen Euro flossen auf Konten des damaligen FIFA-Funktionärs Mohammed Bin Hammam, der mittlerweile wegen Korruption vom Fußball-Weltverband lebenslang gesperrt ist.

Eine der zentralen Fragen des WM-Skandals – zu welchem Zweck der Katarer das Geld erhielt – konnten die Ermittler auch knapp vier Jahre nach Eröffnung des Verfahrens im November 2015 nicht klären.

Der DFB wird im Strafverfahren gegen die WM-Organisatoren als Privatkläger auftreten, „um etwaige Ansprüche geltend zu machen und so seiner gesetzlichen Vermögensbetreuungspflicht zu genügen“. Das teilte der Verband am Dienstag auf seiner Internetseite mit.  dpa/sid

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