Anklage auch in Deutschland

von Redaktion

Ehemalige DFB-Funktionäre kommen in Frankfurt vor Gericht

Frankfurt – Was die Schweizer können, können die Deutschen schon lange: Drei Wochen nach der Anklage-Erhebung gegen die Sommermärchen-Macher durch die Eidgenossen haben die Frankfurter Justiz-Behörden im zweiten Anlauf nachgezogen. Der früheren Spitzenriege des DFB wird im Zusammenhang mit der Vergabe der WM 2006 nun auch hierzulande der Prozess gemacht. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main ließ die Anklage gegen die Ex-Präsidenten Wolfgang Niersbach (68) und Theo Zwanziger (74) sowie den langjährigen Generalsekretär Horst R. Schmidt (77) wegen Steuerhinterziehung zu. Auch der ehemalige Generalsekretär des Weltverbandes FIFA, der Schweizer Urs Linsi (70), muss sich wegen Beihilfe vor Gericht verantworten.

Mitte Oktober 2018 hatte das Landgericht Frankfurt/Main beschlossen, auf die Eröffnung eines Hauptverfahrens zu verzichten. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein – mit Erfolg. Laut OLG liegt „nach vorläufiger Bewertung“ ein „hinreichender Tatverdacht“ vor. Das Verfahren soll vor der 2. Großen Strafkammer des Frankfurter Landgerichts geführt werden. Für Steuerhinterziehungen in „besonders schweren Fällen“ droht Haft bis zu zehn Jahren.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, 13,7 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Die Ermittler waren nach dreijähriger Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen, dass die drei ehemaligen DFB-Funktionäre gemeinschaftlich handelnd eine Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung des DFB für 2006 zu Unrecht als Betriebsausgabe deklariert und gewinnmindernd geltend gemacht hätten. Der Verband hatte die 6,7 Millionen 2005 als Kostenbeitrag zu einer WM-Gala verbucht, die aber nie stattfand. Das Geld diente mutmaßlich zur Rückzahlung eines Darlehens an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus. Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von Organisations-Boss Franz Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den früheren FIFA-Skandalfunktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen.

Gegen diese Version wehren sich die Beschuldigten. „Weder die Tatsache noch der Inhalt des Beschlusses ändern etwas an der von hier aus vertretenen Rechtsauffassung, wonach die Vorwürfe gegen meinen Mandanten unbegründet sind“, ließ Zwanziger-Anwalt Hans-Jörg Metz als Reaktion auf die Zulassung der Anklage verlauten: „Es erstaunt uns schon, dass im Beschluss des Oberlandesgerichts in weiten Teilen die Ausführungen der Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft wörtlich abgedruckt werden, unsere dazu ausführlich übermittelte Stellungnahme indes völlig weggelassen wird und eine inhaltliche Auseinandersetzung damit noch nicht einmal im Ansatz erkennbar ist.“ Zwanziger stellte bereits Strafanzeige wegen „falscher Verdächtigungen“ gegen die Ermittlungsführerin der Frankfurter Staatsanwaltschaft.  sid

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