Gericht erlässt Strafbefehl gegen Jan Ullrich

von Redaktion

Ex-Radstar muss nach Angriff auf Escort-Dame 7200 Euro zahlen und gilt damit als vorbestraft

VON SANDRA TRAUNER UND JAN BRINKHUS

Frankfurt/Main – Der frühere Radstar Jan Ullrich muss wegen eines gewalttätigen Angriffs auf eine Escort-Dame nicht vor Gericht. Das Amtsgericht Frankfurt erließ einen Strafbefehl gegen den 45-Jährigen, den Ullrich bereits akzeptiert hat. Es gehe um den Verdacht der Körperverletzung und versuchten Nötigung, teilte die Staatsanwaltschaft mit, ohne einen Namen zu nennen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur handelt es sich um Jan Ullrich.

Der einstige Rad-Held, der 1997 als bis heute einziger Deutscher die Tour de France gewann, muss 7200 Euro bezahlen, verteilt auf 180 Tagessätze zu 40 Euro. Da der Strafbefehl bereits rechtskräftig ist, gilt Ullrich als vorbestraft. Ein weiterer Tatvorwurf – Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – wurde vom Gericht nicht weiter verfolgt. Der gebürtige Rostocker oder ein Anwalt waren für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat sich der ehemalige Radprofi bei dem Opfer, einer damals 31 Jahre alten Escort-Dame, für den Übergriff entschuldigt und eine Entschädigung gezahlt. Die Frau sei daraufhin nicht mehr an einer weiteren Strafverfolgung interessiert gewesen. Wie viel Geld an die Frau gezahlt wurde, ist unklar.

Zu dem Zwischenfall war es in der Nacht zum 10. August 2018 in einem Frankfurter Luxushotel gekommen. Den Ermittlungen zufolge beleidigte Ullrich die Frau zunächst. Außerdem habe er die 31-Jährige aufgefordert, die im Voraus für ihre Dienste gezahlten 600 Euro zurückzuzahlen.

„Als die Geschädigte sich in eine Ecke des Hotelzimmers flüchtete, griff der Angeklagte ihr mit einer Hand an den Hals und stieß sie mit dem Rücken gegen eine Wand“, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Der Sportler habe die Frau daraufhin gewürgt und mit der Faust gegen ihren Arm geschlagen. Das Opfer erlitt unter anderem Hautrötungen, einen Bluterguss sowie Schmerzen an Hals und Schultern, die ihre Bewegungsfähigkeit eingeschränkt hätten.

„Der Angeklagte befand sich bei Tatbegehung aufgrund vorherigen Alkohol- und Drogenkonsums in einem Zustand, in dem seine Fähigkeit, nach der vorhandenen Unrechtseinsicht zu handeln, erheblich vermindert war“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Zwischenzeitlich wurde gegen Ullrich sogar wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt.

Später stellte sich heraus, dass die Gewalttätigkeiten rechtlich nur als einfache Körperverletzung zu werten waren: Das Leben der Geschädigten sei durch das Würgen nicht einmal „potenziell gefährdet“ gewesen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Der Strafbefehl ist ein Verfahren vor dem Amtsgericht, bei dem das Gericht auf Antrag einer Staatsanwaltschaft ohne eine Hauptverhandlung entscheidet. Infrage kommen dafür nur Straftaten, die nicht so schwer wiegen.

Rund eine Woche vor dem Vorfall in Frankfurt war Ullrich nach einem Streit mit seinem Nachbarn, dem Schauspieler und Regisseur Til Schweiger, auf Mallorca vorübergehend in Gewahrsam genommen worden. Im Herbst 2018 räumte der frühere Radsportstar in einem Statement Drogenprobleme ein und unterzog sich nach eigenen Angaben einer Behandlung.

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