von Redaktion

VON GÜNTER KLEIN

Steven Zuber war wichtig für den VfB Stuttgart. Der Schweizer ist ein schneller Mann für die Außenbahnen, der damalige VfB-Trainer Markus Weinzierl hatte sich seine Verpflichtung gewünscht. Auch wenn er den Abstieg nicht verhindern konnte: Zuber schlug in Stuttgart ein. Fünf Tore in 13 Spielen. Einen seiner Treffer erzielte er am 26. Spieltag gegen die TSG Hoffenheim, zum 1:1-Endstand. Und wie es sich für Fußballer gehört: Er jubelte in Form eines Tanzes, umarmte Vereinsmaskottchen Fritzle.

Alltagsverhalten eines glücklichen Torschützen? In Steven Zubers Fall nicht. Denn er stand in einer besonderen Beziehung zur TSG Hoffenheim, der er dieses Tor einschenkte und die zugehörige Gestik widmete. Er gehörte und gehört ihr, er war an den VfB nur ausgeliehen. Ein halbes Jahr. Die Hoffenheimer Fans empfanden die exaltierte Freude des Spielers als treuloses Verhalten. Ihr Kommentar, bei nächster Gelegenheit auf einem Spruchband niedergeschrieben: „Verpiss dich!“

Solche Konflikte können Leihgeschäfte auslösen, die die zu Beginn der Woche beendete Transferperiode Sommer 2019 mehr bestimmt haben als alle zuvor. Sogar der FC Bayern mit seinem riesigen Eigenkapital und seinem Festgeldkonto tätigte zwei seiner Verpflichtungen auf Leihbasis – die von Philippe Coutinho (Barcelona) und Ivan Perisic (Inter Mailand). Gleichzeitig beendete er ein anderes Leihgeschäft: das von James Rodriguez, der zu Real Madrid zurückkehrte.

Auch andere Vereine waren dabei beim Ver- und Ausleihen. Borussia Dortmund bekam den an den FC Fulham in England verliehenen Weltmeister Andre Schürrle zurück und reichte ihn als Leihgabe weiter an Spartak Moskau. Jeremy Toljan, den man für Celtic Glasgow hatte spielen lassen, schickte der BVB weiter zu US Sassuolo – und Christian Pulisic musste er endgültig abgeben an den FC Chelsea. Verkauft hatte Dortmund den US-Amerikaner bereits im vergangenen Winter – aber umgehend für ein halbes Jahr ausgeliehen.

Fazit: Die reichen Clubs waren genauso im Leihhaus unterwegs wie die kleineren Vereine. Es gibt, sieht man die Listen durch, unter den 18 Erstligisten keinen, der nicht im (Ver-)leihzirkus drinstecken würde.

„Es werden deutlich mehr Leihgeschäfte getätigt als vor vier, fünf Jahren“, ist Dr. Gregor Reiter aufgefallen. Der Geschäftsführer der Deutschen Fußballspieler-Vermittler Vereinigung (DFVV) – selbst ist er Jurist, kein Spielerberater – sieht dafür einige Gründe. Neben den klassischen – Verein schickt jungen Spieler zur Entwicklung dorthin, wo mehr Einsatzzeit zu erwarten ist – seien Leihen die Reaktion auf Ablösesummen im hohen zwei- und dreistelligen Millionenbereich, vor denen auch Schwergewichte der Branche zurückschrecken. Lieber wolle ein FC Bayern erst mal überprüfen, ob ein Coutinho zu ihm auch passt – erst dann zieht er die Kaufoption.

Ein weiterer Grund, warum es zu Leihen kommt: Das Financial Fair Play setzt dem Kaufrausch Grenzen. Als Paris St. Germain vor zwei Jahren bereits die berühmte Summe von 222 Millionen Euro für Neymar ausgegeben hatte, konnte nicht auch noch der ähnlich wertvolle Kylian Mbappé gekauft werden. Der Jungstar kam trotzdem, im ersten Jahr vom AS Monaco offiziell auf Leihbasis, die Gebühr betrug 45 Millionen Euro, De facto war sie eine Anzahlung auf den Kaufpreis von 180 Millionen. Im Jahr darauf vollendete PSG dann die Transaktion und überwies die restlichen 135 Millionen. Die Leiherei zuvor – „Trickserei“, sagt Gregor Reiter.

Christopher Wiencke, Arbeitsrechtsexperte der Wirtschaftskanzlei Dentons in Berlin, sieht die steigende Zahl der Leihgeschäfte auch in den Wirtschaftsmechanismen des Fußballs begründet. Früher, so seine Wahrnehmung, seien vor allem junge Spieler verliehen worden, um ihre Entwicklung zu fördern: Die Bayern überließen Philipp Lahm für zwei Jahre dem VfB Stuttgart (wo er Nationalspieler wurde) oder Toni Kroos Bayer Leverkusen. Die Strategie war damals klar: Förderung. Heute wird beliebiger und aus wirtschaftlichen Motiven verliehen.

Wiencke hat über Arbeitsrecht im Profifußball promoviert, er weiß, wie ein Leihgeschäft ablaufen muss. „Es gibt drei Verträge. Die beiden Vereine schließen miteinander einen Vertrag über die Leihe ab, der Spieler mit dem aufnehmenden Verein. Sein Vertrag mit dem abgebenden Verein besteht weiter.“ Wichtig: Der Hauptvertrag muss über das Ende der Leihe hinaus gültig sein. Deshalb kommt es oft vor, dass ein Club mit einem Spieler verlängert und ihn im gleichen Zug ausleiht.

Der Leihvertrag kann mit einer Kaufoption versehen sein, es müsste auch vereinbart werden, ob etwa der verleihende Club im Fall einer Verletzung seines Spielers ein Mitspracherecht bei der medizinischen Behandlung hat. Möglich auch, dass der aufnehmende Verein nicht das gleich hohe Gehalt bezahlen will. Man könnte dann, so Jurist Wiencke, vereinbaren, dass die Leihgebühr sinkt (und der Spieler über Umwege zu seinem Geld kommt).

Was denkt die Spielergewerkschaft VDV über Leihgeschäfte? „Sie sollten nicht verteufelt werden, in bestimmten Fällen können sie für die Spieler und die beteiligten Clubs sinnvoll sein“, so Geschäftsführer Ulf Baranowsky. Er denkt ans Talent, das ein Jahr 2. Liga statt Bundesliga spielt: „Diesen Weg sind auch aktuelle Nationalspieler gegangen.“ Grundsätzlich erkennt er „das Geschäftsmodell, junge Spieler für möglichst wenig Geld möglichst langfristig zu binden“. Die Spielergewerkschaft bedauert, „dass Lizenzclubs nicht mehr verpflichtet sind, ein U 23-Team zu stellen.“ Wenig dienlich ist Kaderbildung über zeitlich befristete Leihverträge auch „für die Identifikation der Fans“.

Als Gefahr international sieht Baranowsky, „dass finanzstarke Clubs eine große Zahl von Spielern vorrangig zum Zweck der Ausleihe verpflichten. Folglich können sie noch höhere Renditen erzielen, ihre Marktsituation stärken und durch einzelne Leihgeschäfte in sportliche Wettbewerbe eingreifen.“

Und was wurde aus dem unbotmäßigen Jubler Steven Zuber? Er ist zurück in Hoffenheim, sucht dort seine Chance. Und die Versöhnung mit den Fans.

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