Höchststrafe für Gladbacher Böllerwerfer

von Redaktion

Der 1. FC Köln hat einen Böllerwerfer mit einem bundesweiten Stadionverbot von drei Jahren und damit der Höchststrafe für Ersttäter belegt. Der Bundesliga-Rückkehrer kündigte zudem an, den 35-Jährigen für Kosten wie eine etwaige Verbandsstrafe des DFB in Regress zu nehmen. Bei der lautstarken Detonation kurz vor Schluss des Derbys gegen Borussia Mönchengladbach waren 17 Personen verletzt worden.

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