Der Fall Hernandez

Müller-Wohlfahrt nach Frankreich!

von Redaktion

GÜNTER KLEIN

Eine große, eine Grundsatzfrage der Medizin lautet: Wer kann mehr – ein Kernspintomograph oder die Finger von Dr. Hans-Wilhelm Müller-Wohlfahrt? Der Münchner Arzt, dem die (Bayern-)Stars vertrauen, hat neulich erst ein Buch geschrieben, in dem er die Hörigkeit von Kollegen gegenüber den Aufnahmen aus der Röhre fast so verurteilt hat wie Pep Guardiola dafür, dass er existiert. Und jetzt gibt es ein Fallbeispiel, an dem man seine These messen kann. „Mull“ hat dem teuren FC-Bayern-Spieler Lucas Hernandez attestiert, für die bevorstehenden beiden Länderspiele Frankreichs nicht einsatzfähig zu sein. Der französische Verband hat den Weltmeister dennoch einbestellt, mit der üblichen Methodik untersucht, und auf dieser Grundlage ist der dortige Doc zum Schluss gekommen, dass die Heilung des Spielers sehr gut verlaufe und er wohl doch werde spielen können. Die Bayern drehen frei, Karl-Heinz Rummenigge ist offiziell „irritiert“, und von Uli Hoeneß ist zu erwarten, dass er Angela Merkel einschaltet, damit sie Macron, diesem Bürscherl, die Grenzen aufzeigt: Hernandez gehört nicht der Grande Nation, sondern dem Grande Club.

Der Fall Hernandez steht jedoch nicht nur für einen Ärztestreit, sondern mehr noch geht es bei ihm darum, Grenzlinien zu ziehen. Den Vereinen (bzw. den hinter ihnen stehenden Kapitalgesellschaften) will es nicht in den Sinn, dass zu bestimmten Zeiten auch die Verbände, ohne dafür die Gehaltskosten übernehmen zu müssen, Zugriff auf die besten Spieler haben. Wenn die geschlaucht oder verletzt von ihrer Nationalmannschaft zurückkehren, ist das Theater immer noch eine Spur dramatischer. Und man kann die Wut clubseitig verstehen, wenn ein Spieler angefordert wird, obwohl man ihn angeschlagen gemeldet hat.

Auf der anderen Seite schützt die von der FIFA erlassene Abstellpflicht die Verbände vor Grenzübertretungen der Vereine. Als Hauptarbeitgeber könnten die Clubs Druck ausüben, dass ein Spieler seiner Föderation absagt oder ihr grundsätzlich nicht zur Verfügung steht. So aber haben die nationalen Verbände geschützte Rechte

Was nun den Fall Hernandez betrifft: Vielleicht sollte Müller-Wohlfahrt mit seinem Köfferchen zu den französischen Spielen reisen und im Notfall wehenden Haares das Feld stürmen. Würde sich eh anbieten: So viele französische Nationalspieler, wie der FC Bayern bezahlt. . .

Guenter.Klein@ovb.net

Artikel 1 von 11