Frankfurt – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Montag in einer mündlichen Verhandlung das Strafmaß für den Platzverweis von Stefan Aigner vom Zweitligisten SV Wehen Wiesbaden. Geleitet wird die Sitzung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.
Gegen das Einzelrichterurteil hatte der ehemalige 1860-Profi Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung beantragt. Aigner war am Mittwoch vom DFB-Sportgericht wegen einer Tätlichkeit mit einer Sperre von drei Spielen belegt worden, nachdem er im Punktspiel gegen den HSV des Feldes verwiesen worden war. sid