FUSSBALL IN KÜRZE

Bei Roter Karte gegen Trainer: Zunächst automatische Sperre

von Redaktion

Trainer und Vereinsoffizielle können im bayerischen Amateur-Fußball von nun an bei einer Roten Karte erst einmal automatisch gesperrt werden. Wie der Bayerische Fußball-Verband (BFV) gestern mitteilte, entscheidet die unabhängige BFV-Sportgerichtsbarkeit im Anschluss über den Zeitraum der Strafe. Wird ein Trainer oder Vereinsoffizieller also des Platzes verwiesen, bleibt er neuerdings bis zum Erlass des Sportgerichtsurteils für Spiele der gleichen Wettbewerbsform – wie Fußball- oder Futsal-Partien – gesperrt und erhält ein Innenraumverbot.

Der BFV hat in seiner Rechts- und Verfahrensordnung die entsprechende Grundlage geschaffen, um die seit Saisonbeginn geltenden Bestimmungen der Fußball-Regelhüter des IFAB (International Football Association Board) von nun an auch umzusetzen. Unparteiische haben zudem die Möglichkeit, einen Trainer mit der Roten Karte stellvertretend des Innenraums zu verweisen, wenn der Regelverstoß eines Vereinsoffiziellen oder eines aktuell nicht eingesetzten Spielers eindeutig seinem Team, aber nicht einer konkreten Person zugeordnet werden kann.

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